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 Betreff des Beitrags: WARNUNG: TV-Schaltpläne bei EBAY
BeitragVerfasst: Fr Jun 10, 2011 6:08 
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Vor ca. 4 Wochen ersteigerte ich von NOBODY7233 zwei Imperial-Schaltpläne.
Zeitnah überwies ich den Kaufbetrag und sendete ihm einen frankierten A4 Rückumschlag.
Frankiert für die vereinbarte Versandart "Einschreiben" , dazu noch überfrankiert - Briefmarken habe ich genug. :roll:
Bis zum heutigen Tag habe ich keine Ware, auch auf dreimalige Bitte bekam ich keinen Hinweis
auf die Registrationsnummer der Post.
Ich habe den Verkäufer aufgefordert mir 22,- Euro zu erstatten, 2 Euro Warenwert und 20,- die die Post für
verlorene Einwurfeinschreiben ersetzt.
Der Verkäufer heißt (Name/Ort kann verfremdet sein: xxxxxxxxxxx

Schönes Wochenende,

Euer Fernsehjeck :tvschauen:

Edit Admin: Name/ Wohnort entfernt! Ohne gültiges gerichtliches Urteil ist es Strafbar andere Leute des Betruges zu bezichtigen.

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Spieglein, Spieglein an der Wand,
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Du Fernseheumel aus Westdeutschland!


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BeitragVerfasst: Fr Jun 10, 2011 9:51 
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Aber ansonsten bist du noch ganz gesund???

Für zwei 1€ Artikel 22€ Schadensersatz verlangen? Das kann es doch wohl nicht sein!

Schäm dich du Abzocker! :evil:


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BeitragVerfasst: Fr Jun 10, 2011 12:37 
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Ralf, ich würde Dir empfehlen Deine Wortwahl, bestehend aus diskreminierenden, beleidigenden Äußerungen
genau zu überdenken!!!!
Ganz gesund bin ich in der Tat nicht, bin 50% schwerbeschädigt (mit Papieren), deshalb Danke für die Anspielung.
Wer ist denn hier der Abzocker, das Opfer das ordnungsgemäß Geld überwiesen hat oder der Verkäufer der die Ware
unterschlägt???????
Die DEUTSCHE POST bietet jedem Kunden beim Verlust eingeschriebener Sendungen (Einwurfeinschreiben 20,-Euro,
Einschreiben/Rückschein 30,-Euro) eine Entschädigung an.
Wenn der Verkäufer den ordnungsgemäßen Versand anhand der Post-Quittung mit Registrationsnummer nachweisen
könnte, zahlt dies ja die Post, nicht der Absender.
Problem hier; es gibt keine Versandquittung!

ICH MÖCHTE JEDEM KÄUFER RATEN; BÜCHER/UNTERLAGEN NUR ALS EINSCHREIBEN VON VERKÄUFERN VERSENDEN ZU LASSEN.
Das kostet geringfügig mehr, aber "Brief verloren" gibts dann nicht.

LIEBER MODERATION,

Ist das Vokabular von Ralf aus Aachen hinnehmbar?
Ich kenne diesen Menschen nicht, ist mir nie begegnet!
Ich hatte selbst einmal in Aachen in einem namhaften Unternehmen ein Praktikum absolviert und die Fachoberschule besucht,
solche Aachener sind mir aber nie begegnet.
Rechnen kann er auch nicht, ich habe einen gefalteten Briefumschlag (DIN A4) einschließlich Porto (über 3,- Euro) in einem
DIN A4 Briefumschlag (Porto 1,45) an den Verkäufer geschickt.

Rechenaufgabe für Ralf:Wieviel sind 2,- Euro Warenwert, ca. 5,- Euro Porto und 2 Briefumschläge mit Haftklebung und Abdeckstreifen (Einzelpreis habe ich nicht im Kopf)?
Verstehst Du das? :hello:

Allen anderen Lesern wünsche ich ein schönes Wochenende

:tvschauen:

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BeitragVerfasst: Fr Jun 10, 2011 15:49 
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Beiträge: 2217
Wohnort: Lemgo
Kenntnisstand: Weitergehende Kenntnisse (Hobby)
Off topic.
Nun beruhigt euch mal wieder, Ralf in seiner Wortwahl, und Fernsehjeck mit deiner Ironie, von wegen verstehst du das.
Ich kann verstehen das Ralf so denkt, denn ich habe auch erst gedacht 22€??? Hööö, wofür denn?
Also habt euch gefälligst lieb :D
Sind übrigens wenns hoch kommt an die 10€.
Grüße Manu

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Grüße Manu
Nix schwingt, ausser die Messspitzen von Kontakt zu Kontakt.
Der Hund bleibt Dir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.
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BeitragVerfasst: Fr Jun 10, 2011 18:18 
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Beiträge: 2788
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Kenntnisstand: Spezialkentnnisse im Bereich Röhrenradios (Beruf)
Ich kann mich Fernsehjecks Meinung/ Forderung nur anschließen.
Ich wäre auch obersauer, wenn ich schon bezahlt und noch eine Vorleistung für sicheren Versand gegeben hätte.

Es gibt desöfteren utopisch hohe Forderungen, wenn ein Anbieter die Auktion vorzeitig beendet, da fehlt mir -der Höhe wegen- auch das Verständnis.

Gestern, ja erst gestern- gab es auch ein Gerichtsurteil dazu: Da wollte jemand eine sehr alte Kamera ersteigern, das letzte Gebot lag bei 70 Eu, der Verkäufer machte einen Rückzieher, weil er wohl einen geringen Gebotsendpreis absah... der bis dahin Höchstbietende klagte auf den "Verkehrswert" der entgangenen Ware -der Verkehrswert wird wohl ein Sammlerlistenpreis sein- von einigen Tausend Euro.
Gericht: Nö, is nich.

Fernsehjecks Forderungen sind aber nicht überzogen.
Abzocke ist es definitiv nicht, da er ja die Auktion ordnungsgemäß mit dem Höchstgebot zu seinen Gunsten beendete.
Da hat der Verkäufer zu liefern, da steht er in der Pflicht.
Ggf. muß er den Versand prüfen lassen, und schnellstens den Käufer benachrichtigen, wenn sein Versender die Sendung verbummelt hat, und Beträge zurückzuerstatten
.
Tat der Verkäufer hier alles nicht, die Schadensersatzforderung in Höhe des Betrags eines verlorenen Briefs ist ja wohl ok.

Sowas war mir auch passiert, und der Verkäufer kümmerte sich auch schnell. (hier)
Da fand sich die Ware übrigens wieder an.

Edi


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BeitragVerfasst: Fr Jun 10, 2011 18:42 
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Beiträge: 7296
Ich halte mich mal aus dem gesamten Hin und Her raus.

Nur mal eine blöde Frage. War der A4 Hinbrief auch per Einschreiben? Was ist denn, wenn der Verkäufer sich tot stellt und sagt, habe er nie erhalten? Nicht das dies stimmen muß, aber da hätte man an Fernsehjeck´s Stelle auch die Not des Beweises.

Finde aber, daß die Bewertungen schon zu recht gemacht wurden. Zeit genug, den Umstand zu klären war ja da.

paulchen


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BeitragVerfasst: Fr Jun 10, 2011 18:43 
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Das der Verkäufer auf Betrug aus war glaub ich nicht, alle anderen die bei ihm was ersteigerten wurden ordnungsgemäß beliefert. Bei 1€ lohnt sich das auch gar nicht.

Nur unser Namenloser/Fernsehjeck hat da wohl mal etwas Pech gehabt. Da ist dann wohl beim Versand was schief gelaufen, kann ja mal passieren.

Bei 1€ Warenwert und 2€ Versand wäre ich auch nie auf die Idee gekommen mir das auch noch per Einschreiben zuschicken zu lassen. Hier steht doch dann der Versandaufwand in keinem Verhältnis zum Wert der Ware.

Ich glaube auch nicht das es nötig ist bei einem Warenwert von 1€ hier im Forum vor Betrug zu warnen, da gibt es bei weitem schlimmeres.

Ich kriege einfach nur einen dicken Hals, wenn ich so was hier lese, sorry ist nicht böse gemeint, musste aber mal gesagt werden.

Bei mir auf dem Dachboden lagern Kistenweise Fernseh-Unterlagen. Die wollte ich auch mal irgendwann in der Bucht mehr oder weniger verschenken. Nur wenn ich so was hier lese, dann bringe ich das Zeugs lieber zur Müllkippe, bevor ich mich mit irgendwelchen Erbsenzählern herum ärgern muss.

:|


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BeitragVerfasst: Fr Jun 10, 2011 20:17 
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Hallo Fernsehjeck,
wenn Ihr Einschreiben schriftlich vereinbart habt und Du ihm Deine frankierten Rückumschläge ebenfalls per Einschreiben zugesandt hast, dann kannst Du ihn ganz einfach polizeilich anzeigen. Das wird dann schon peinlich, wenn er antraben darf - egal wie es ausgeht!
Aber wenn nichts schriftliches vorliegt, Du auch nichts beweisen kannst - dann wird es schwierig, bis unmöglich. Und bei der Summe, spielt auch kein Rechtsbeistand mit, denn die verdienen nichts dabei.
Ich kann Deinen Frust verstehen, aber ich pflichte meinen Vorrednern bei. Nun hat er von Dir noch dazu, sein Fett bekommen - nun hat er keine Lust mehr, auf Dich und Deine Forderungen einzugehen - verstehe ich auch. Wenn Du die frankierten Rückumschläge ganz normal verschickt haben solltest, werden die wohl so = nie ankommen!

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Grüsse aus Potsdam - Frank


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BeitragVerfasst: Fr Jun 10, 2011 20:38 
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Registriert: Do Jan 03, 2008 12:50
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Hallo,
mußte noch wegen anderer Dinge ins Internetcafe.
Deshalb einige Ergänzungen.
Der Verkäufer hatte mir bestätigt, das mein Freiumschlag angekommen ist.
Per Email war der Versand als EINWURFEINSCHREIBEN vereinbart worden.
Auch schrieb er, den Brief verschickt zu haben.
Die Registrationsnummer, welche ich sogar online überprüfen könnte will er nicht
nennen.
Er geht auf diese Nummer nicht ein.
Außer den 2 Euro kann er auch noch das Porto (über 3,- Euro) meines Freiumschlages
verwenden.
Das er es bei mir mit einem ERBSENZÄHLER zutun hat, damit hat er nicht gerechnet.
Die Unterlagen haben für mich einen größeren Wert, da ich diese nicht , bzw. nur unvollständig
hier im Forum beschaffen konnte.
Ich gehe von einem "Zwischenverkauf" aus.
Habe mal in Italien einen Fernseher ersteigert. Unmittelbar nach dem Ende der Auktion
cancelte die Verkäuferin die Aktion.
Das ich ihr auf italienisch geschrieben hatte, den Fernseher am kommenden Wochenende in Turin
abzuholen spielte keine Rolle.
Hier hatte der unterlegene Bieter nachgelegt. Da die Auktion nachts um 1.00 auslief, mußte
ich mir ein Internetcafe suchen, das um diese Zeit noch geöffnet ist.
Mein Kontrahent hatte diesen Termin wohl verschlafen.
EBAY hält sich aus solchen Dingen heraus, den originalen Wortlaut werde ich
mal einstellen.
Mein Anwalt sagte mir, das selbst wenn das Geld weg gewesen wäre man juristisch im
vereinten Europa der Griechenlandfans NICHTS hätte machen können!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Mein Bruder hatte mal eine Ansichtskarte ersteigert - Brief mit Karte weg, Geld weg.
DAS kann bei Einschreiben nicht passieren.
Auch gehen solche "Kleinkriminelle" nicht davon aus, daß sich Erbsenzähler auf die Hinterbeine
stellen um Schäden unter 10,- Euro ersetzt zu bekommen.

Schönes langes Wochenende,

Fernsehjeck :tvschauen:

P.S.
Ralf hat wieder nicht richtig lesen wollen, ich habe 2,- Euro überwiesen, 2 Briefumschläge (DIN A4)gekauft
und einen Umschlag mit 1,45 Euro und den anderen überfrankiert mit mehr als den erforderlichen 3,XX Euro
für Einwurfeinschreiben dem Verkäufer gesendet.
Das Internetcafe war auch nicht umsonst (Zwecks Ersteigerung) und die Fahrt zur Bank und zur Post hat auch Geld gekostet.
Von der Zeit rede ich gar nicht.
Solche Probleme möchte ich anderen Sammlerkollegen ersparen.

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Spieglein, Spieglein an der Wand,
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Du Fernseheumel aus Westdeutschland!


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BeitragVerfasst: Fr Jun 10, 2011 21:48 
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Registriert: Do Mai 22, 2008 22:44
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Kenntnisstand: Weitergehende Kenntnisse (Hobby)
Hallo,
ich seh da nicht durch, was Du von dem verlangst, aber selber hast Du geschrieben:
Zitat:
Ich habe den Verkäufer aufgefordert mir 22,- Euro zu erstatten

Und ich weiß es leider nicht genau, aber mir war so, das ein Einschreiben keine nachverfolgbare Versandnummer bekommt. Du - als Empfänger hast daher keine Möglichkeit, der Kontrolle und eine Nachforschung kann nur der Auftraggeber, der auch die Einschreibequittung hat - auslösen.

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Grüsse aus Potsdam - Frank


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BeitragVerfasst: Fr Jun 10, 2011 21:55 
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Registriert: Mo Nov 26, 2007 10:39
Beiträge: 1588
Vermutlich weiß der Verkäufer nicht einmal was es mit diesem EINWURFEINSCHREIBEN überhaupt auf sich hat. Er hat wahrscheinlich den Umschlag mit den Unterlagen einfach in den nächsten Postkasten eingeworfen. Eine Registrationsnummer gibt es dann wohl auch nicht.

:wink:

.......dumm gelaufen. :lol:


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BeitragVerfasst: Sa Jun 11, 2011 20:13 
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Registriert: So Mai 24, 2009 22:18
Beiträge: 2246
Wohnort: Duisburg
Kenntnisstand: Weitergehende Kenntnisse (Hobby)
Fernsehjeck hat geschrieben:
Das Internetcafe war auch nicht umsonst (Zwecks Ersteigerung) und die Fahrt zur Bank und zur Post hat auch Geld gekostet.
Von der Zeit rede ich gar nicht.
Solche Probleme möchte ich anderen Sammlerkollegen ersparen.



Also langsam komme ich ans zweifeln.... Internetcafe.... Gibt es die noch? Aber selbst wenn, Du kannst mir nicht erzählen das Du alle Deine Internetaktivitäten dort abwickelst. Warum mußtest Du also ausgerechnet dafür ein Internetcafe aufsuchen? Ist aber auch egal, als Erbsenzähler wirst Du sicherlich auch eine Quittung über die genaue Verbindungszeit nur zum Ersteigern der Auktion sekundengenau vorlegen können. :-)

Gruß vom kopfschüttelnden Hotte

_________________
Persönliche Kontaktaufnahme nur per E-Mail, nicht per PN!
Die Adresse findet man hier: http://www.hottes-radios.de/Impressum/impressum.htm


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BeitragVerfasst: So Jun 12, 2011 8:27 
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Registriert: Mo Nov 26, 2007 10:39
Beiträge: 1588
Ein Verkäufer hat genau so seine Unkosten, wie z.B. PC, Monitor, Modem, Internetgebühren,Stromkosten, Ebay-Gebühren, Digi-Cam, Fahrt zur Post, Fahrt zur Bank usw.....

.....und den eigentlichen Wert der verkauften Ware muss man da ja auch noch berücksichtigen.

Ich glaube nicht das all diese Kosten mit den 2€ gedeckt sind, die hier Überwiesen wurden. Für den Verkäufer ist das also von vorne herein ein reines Verlustgeschäft gewesen.

:roll:

PS.
@Fernsehjeck
.....auch bei einem Schaden von unter 10€ finde ich es Abzocke wenn man 22€ Schadensersatz verlangt!
.....und deine dummen Anmachen kannst du dir sparen, da reagiere ich nicht drauf.


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BeitragVerfasst: So Jun 12, 2011 11:14 
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Registriert: Mo Apr 05, 2010 18:00
Beiträge: 2881
Hallo,
ein Verkäufer hat immer das Risiko, seine Waren unter dem Wert zu versteigern wenn er es ohne Anfangsgebot einstellt. Das ist das Risiko einer Auktion. Jedem bleibt ja selbst überlassen die Ware unter Sofortkauf einzustellen, in der Höhe die den Aufwand gerecht fertigt.
Ich kann es zum Beispiel absolut nicht Leiden, wenn ich eine Ware ersteigert habe, und es passiert sehr lange Zeit nichts bis die Ware nach der vereinbarten Zeitspanne ankommt. Nach der Versteigerung überweise ich gleich im Anschluss via E-Banking, so das meine geforderte Leistung (das bezahlen) gleich erfüllt wird. Ich empfehle jedem mal auf eine richtige Auktion zu gehen, das macht richtig Spaß. Aber ich denke das eine negative Beurteilung dem Verkäufer mehr weh tut, als die geforderten 20€ nicht wenige Verkäufer leben ja von dem Geschäft. Und die Beurteilung ist für die Käufer das wichtigste Kriterium dort Waren zu beziehen. Ich hatte bis jetzt noch keine negativen Erfahrungen mit E-Bay, außer das ab und zu mal Versteigerungen kurz vor Ende abgebrochen wurden, weil der Preis dem Verkäufer nicht gefallen hatte. Aber da hat sich die Rechtslage ja mittlerweile ja auch geändert.
Übrigends, hier darf jeder seine Beiträge so verfassen wie er will, solange er keinen beleidigt und sich an die Forenregeln hält. Streit wird Grundsätzlich via PN direkt ausgetragen.


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BeitragVerfasst: Mo Jun 13, 2011 8:12 
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Registriert: Mo Nov 26, 2007 10:39
Beiträge: 1588
Gery hat geschrieben:
......Aber ich denke das eine negative Beurteilung dem Verkäufer mehr weh tut, als die geforderten 20€ nicht wenige Verkäufer leben ja von dem Geschäft. Und die Beurteilung ist für die Käufer das wichtigste Kriterium dort Waren zu beziehen......


.......genauer gesagt zwei negative Bewertungen vom Fernsehjeck, bei dem der Verkäufer als "Lügner" beschimpft wird, ......

......und dann noch die Sache hier im Forum, wo der Verkäufer namentlich an den Pranger gestellt wird, ohne das er selber die Möglichkeit hat sich zu der Sache zu äußern.

......und alles nur wegen Peanuts.

Na ja, ob das alles so nötig ist? :roll:


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