Im amerikanischen Radioforum heiß UPS: United Parcel Smashers
Hier etwas zur Rechtslage, dies habe ich mal erlebt.
In den USA Autoteile, Fernseher und Radios gekauft, selbst zum Hafen
gebracht und verschifft.
Strecke: Baltimore MD - Rotterdam/NL
Ich hatte alles auf eine Europalette gestapelt, 100$ für Palette und
"Shrinkwrapping" (in Folie einwickeln) bezahlt.
Nur ein Teil ist angekommen, was war geschehen?
Die Spedition die jedes Jahr einen anderen Namen hat, hat meine Palette
vertragswidrig abgebrochen und zum Teil in ein japanisches Auto gepackt.
Gleicher Container aber Weiterreise nach Durban/Südafrika.
Die Spedition schickte mir eine Rechnung und sagte, wenn ich die Sachen wieder haben möchte,
solle ich die Fracht und Entladekosten zurück nach NL tragen!!!!!!!!!
Rechtsberatung in NL: Hier kann nur ein Fachanwalt für Seerecht
helfen!
Dieser managte den Fall mit einem Drohbrief und einem Anruf mit einer
Klageandrohung und dem Hinweis, wir würden über Jahre einen Prozess führen
wollen.
Er kostete 100 DM und ersparte mir Folgekosten in Höhe von 400DM.
Der NL-Speditionsempfänger (van Omme) wollte verhindern, das ich
vor Zahlung der Entladungskosten, sehe was alles gestohlen/verschwunden war.
Die NL-Polizei damals: Hier verschwinden täglich ganze 11m Container
mit Marken-T-Shirts und werden nie wiedergefunden.
Von den Negern in Südafrika wurden alle Kartons aufgerissen und
durchwühlt; gestohlen wurden: Kiste mit Röhren auch sehr alte,
ölverschmierte Korthose (hatte ich auf den Autofriedhöfen getragen),
Kühlerfigur, Lampenringe, Hubringe, Catalin Radio, Kisten mit Autoklein-
teilen wie Zierleistenklammern etc.
Zurückbekommen habe ich genau ein Jahr später: drei 40er-Jahre Fernseher (auf sowas stehen die da nicht) , lange Zierleisten (jetzt beschädigt) und
das rostige zerlegte Verdeckgestell.
Die neu entstanden Einlagerungskosten mußte ich trotzdem bezahlen,
auch mußte ich mehrmals nach Rotterdam.
Wegen eines Giftunfalls, mehrere Arbeiter mußten ins Krankenhaus,
die Halle war von der Polizei gesperrt worden, konnte ich meine
Sachen nicht abholen.
Mein Fachanwalt: Es gibt kaum Möglichkeiten, normale Rechtsstandards
im internationalen Seehandel durchzusetzen.
Es lebe die Piraterie.
Bei Verlust, Beschädigung haftet immer der letzte Unternehmer, dies
ist in der Regel das Lagerhaus/Empfangsspediteur.
Dieser muß, auch wenn er keine Schuld trägt
die Schäden begleichen und dann rückwärts seine Forderungen
geltend machen.
Normale Anwälte sind jedoch mit solchen Aufgaben überfordert.
Nur ein Fachanwalt für internationales Seerecht kann helfen.