Frank+ hat geschrieben:
edi hat geschrieben:
Abgesehen, daß SIe sich nicht mal vorgestellt haben:
Gefährliche Sache: EZ80 ist Zweiweggleichrichtung mit 2 Wicklungen, Graetz ist Vollweggleichrichtung auf 1 Wicklung, die eine Hälfte der Zweiweg würde nun jedoch sehr stark belastet.
Wenn Sie die Außenanschlüsse der Wicklung auf den Gleichrichter geben, hätten Sie aber 500 - 600 Volt !
Und beide Außenanschlüsse zusammen... verbietet sich von selbst.
Also: Zweiweggleichrichtung !
Hallo edi,
ich habe gerade noch mal den Netztrafo angesehen, der hat die Bezeichnung BV470 212 und stimmt nicht mit meinem Schaltplan überein und der hat auch Sekundär keine Mittelanzapfung für eine Zweiweggleichrichtung (Anodenspannung).
Primär ist die 240 V Lötöse nicht belegt, es ist aber ein nicht angelötetes Drahtende mit 2 Drähten darin frei Primär).
Wenn ich ein Anschlussschema für den Trafo hätte, wüsste man vielleicht ob das zu 240 V Wicklung gehört.
mfg Frank+
Trafo für Diamant 2 = 8E151-1 ist NT32, die Bauvorschrift sollte BV570 sein.
Das Drähtchen: Einfach Durchgang prüfen, dann wissen Sie, ob es primär- oder sekundärseitig ist.
Durchaus möglich, daß in den 70 Jahren jemand einen anderen Trafo reingezaubert hat.
Wenn es fachgerecht gemacht ist, ist dagegen nichts einzuwenden.
Die BV könnte auf einen anderen Staßfurter hinweisen. Nur hatte keiner eine Graetz- Vollweggleichrichtung.
Ob der Trafo ok ist- da hilft eine Ermittlung der Drahtdicke der Sekundärwicklung, die Kerngröße, damit kann man den Strom zurückrechnen.
Drahtdicke ermitteln ?`Drahtstücke bekannter Drahtdurchmesser danebenhalten, unter der Lupe vergleichen. Original 2 Wicklungen 0,155- 0,2 CuL.
Bei EINER Wicklung wären 0,3 bis 0,4 Kupferlackdraht richtig, das ist etwa die gleiche Dicke, wie primärseitig.