Nein, Quatsch ist das nicht.
Moderne Maßstäbe kann man für die Geräte nicht ansetzten, denn die meisten Geräte dürften keine Einstufung in SKII bekommen.
Zunächst einmal ist da die neu nicht mehr zulässige Zuleitung als Zwillingslitze. Die ist bei einem Tannhäuser 55 mit einer Klammer am Chassis befestigt.
Wenn, wie hier passiert, sich eine Ader aufscheuert und Kontakt mit dem Chassis hat, dann fällt das nicht auf.
Das Chassis hat über die Schrauben eine leitende Verbindung nach außen, und dort könnte dann unbemerkt Netzspannung anstehen.
Einer solchen Konstuktion kann ich persönlich keine doppelte Isolierung attestieren, und die ist Bedingung für SK II.
Also gehe ich da lieber den umgekehrten Weg und mache ein SK I Gerät daraus, indem ich den Schutzleiter aufs Chassis lege.
Bei alten Installationen in TN-C erkauft man sich dadurch den Nachteil, dass wenn es zu einem PEN Bruch in der Installation kommt, das Chassis an Netzspannung liegt. Außerdem lege ich dadurch ja auch die Sekundärseite des Trafos auf Erdpotenzial und hebe die Galvanische trennung auf, was wiederum gefährlich werden kann, wenn man externe Geräte anschließt.
Dies ist allerdings auch der Fall, wenn ich das Gerät an eine Außenantenne anschließe und, wie vorgesehen, an einer Wasserleitung erde.
Von daher würde ich ein so umgebautes Gerät, so nicht verkaufen, da es nunmal eine Änderung darstellt für die ich gerade stehe.
Für den eigenen Gebrauch, stellt es in meinen Augen aber einen Sicherheitsgewinn dar, sofern man denn alle Stromkreise in TN-C-S zu hause hat, was eigentlich in 90% oder mehr der Fällen gegeben sein sollte, und sofern die eigenen Nutzungsgewohnheiten dafür sprechen.
Aus der Hand geben würde ich diesen Umbau von daher definitiv nicht!
Unabhängig davon bin ich der Meinung, dass sowieso in eigenem Interesse alle TN - C Kreise mit weniger als 10mm² CU entsorgt gehören.
Sofern das eine Mietwohnung betrifft, hat man oft gute Chancen dem Vermieter auf die Sprünge zu helfen indem man einfach mal nach unzulässigkeiten sucht.
Denn in einer Installation ohne FI Schalter darf seid 2006 keine neue Steckdose mehr installiert werden, in Bädern seid 1984 nicht mehr. Auch eine Renovierung von Bad oder Küche in der vorhandene Steckdosen versetzt werden ist in meinen Augen als unzulässig anzusehen.
Und wenn es dann in einem TN - C System mal zu einem Beinaheunfall aufgrund eines PEN Bruchs kommt...
