Peter war schneller, aber da ich das Folgende schon geschrieben hatte...
Es ist richtig, dass das funktionieren muss, aber nur, wenn die Spannungsfestigkeit des Gleichrichters ausreicht. Wenn der Gleichrichter ein B 250... war, ist das aus folgendem Grund nicht der Fall:
Der Trafo liefert an der Anzapfung, an der der Gleichrichter hängt, bei 230 V Netzspannung rund 215 V Wechselspannung. Kurz nach dem Einschalten, wenn die Röhren noch nicht aufgeheizt sind, hat sich der Ladeelko auf die Leerlaufspannung von 215 V * Wurzel 2 = 304 V aufgeladen. Dem gegenüber steht der Spitzenwert der negativen Halbwelle der Eingangs-Wechselspannung, die bei - 304 V liegt. Am Gleichrichter liegt also eine Spitzenspannung von rund 608 V an. Das ist zu viel für einen Brückengleichrichter B 250..., dieser ist für eine Sperrspannung von ca. 350 V gedacht. Selbst wenn der Hersteller eine Reserve eingebaut hat, dürfte das nicht reichen.
Übrigens: Wenn dieser Schaltplan
http://85.144.192.2/nvhr/Blaupunkt_2400.pdfmit dem Radio übereinstimmt, bringt das Umschalten des Netzspannungswählers auf 240 V nichts, denn die Schalterstellungen 220 V und 240 V sind parallelgeschaltet, der Trafo hat keine zusätzliche Wicklung für 240 V.
Lutz