Nabend,
das ist kein einfaches Thema, es gab da schon viele Diskussionen, bei denen ich auch das eine oder andere gelernt hatte !
Es ist nach Norm... unzulässig, ein Gerät der Schutzklasse II = "schutzisoliert" auf Schutzklasse I (Gerät mit Schutzleiter) umzubauen oder den Schutzleiter irgendwo anzuschließen, Begründung ist einfach: Auch das Erdpotential soll bei einem schutzisolierten Gerät nirgendwo anliegen. Die Potentialfreiheit auch gegen das Erdpotential ist eben ein hohes Schutzniveau, neben der Berührsicherheit.
(Viele normale Hausinstallationen mit "einfachen" Steckdosen ohne Schutzkontakt aus den ...50-ern...60ern: Dort durften durchaus Geräte der Schutzklasse I mit Schutzkontaktstecker betrieben werden, weil es sich um "isolierte Räume" handelte! D.h. bei einem Körperschluß an diesem Gerät konnte trotzdem nichts passieren, weil kein geerdetes Teil in der Nähe war! Das hatte sogar Bestandsschutz bis in die 90-er, aber sobald eine neue Heizung anstelle Ofen reinkam, mußte die E-Installation erneuert werden... ... man erkennt aber daran, daß ein Gerät mit angeschlossenem Schutzleiter gefährlicher sein kann, weil jetzt in einem solchen Raum die Erde berührbar war... [Problem Zweitgerät mit Schutzkontakt wurde toleriert]).
Röhrenradio mit Trenntrafo und 2-pol. Netzanschluß: Das ist, wie ich lernen mußte, oft genug bis keinesfalls als Gerät der heutigen Schutzklasse II (schutzisoliert) aufzufassen, weil der Netztrafo nicht die hohen Anforderungen erfüllt, z.B. geteilte Wicklung prim/sek, da ist bei alten Trafos fast immer alles übereinander... Deshalb ist es streng genommen immer ein Risiko, ein altes Radio in heutigen Anlagen zu betreiben, man hat ja überall Erdpotential und bei Iso-Fehler hoffentlich den FI, falls nicht: Unfallgefahr ! Alte Radios sind also von vornherein ein Risiko und wir sind noch nichtmal bei Geräten ohne Netztrennung (die sind aus dieser Sicht sogar ungefährlicher, weil von vornherein hoffentlich gut berührgeschützt !). Wenn ich mir überlege, was ich als Bub... bis hin zu Kopfhörer an der hochohmigen Buchse... an altem Radio mit Netztrennung.
Lange Rede: Es ist durchaus sinnvoll, ein altes Radio mit Schutzleiter auszustatten ! Denn es kommt in der Praxis trotz VDE-Normen und Vorschriften immer auf den Einzelfall an und wenn man Fachmann genug ist, die Situation zu überblicken, kann man durchaus nach eigenem Dünken etwas umbauen...verändern, muß dann aber die Verantwortung tragen, wenn DADURCH (!) etwas passiert ! Dieses Haftungsrisiko hat man aber in vielen Bereichen des Lebens ! manchmal, ohne es wirklich zu überblicken... Es ist daher kritisch, wenn man es an einem Fremdgerät für einen Dritten macht, denn dann haftet man für den anderen, aber nur für den Umbau (das wird oft fälschlich auf ander Sachen ausgeweitet, stimmt aber nicht, die Erweiterung betrifft nur Probleme, die man hätte bei Sorgfalt erkennen können...).
Solange man das Gerät nicht umbaut..."anfaßt", haftet man nicht, wenn der Trafo durchschlägt und dem Dritten was passiert... Ich sag das nur, weil das die triviale Zweite Variante ist: Jetzt kann man sich überlegen, was besser ist: Tod durch fehlehaftes Radio, man selbst in fein raus oder Variante II: Radio sinnvoll umgebaut, bei Körperschluß Auslösung.
Ich würde es ggf. TROTZDEM umbauen, auch wenn ich für den Umbau hafte, denn mit Schutzleiter KANN NICHTS PASSIEREN, was mich in Haftungs-Gefahr bringt, WENN ICH DEN UMBAU GEWISSENHAFT MACHE UND DAS ERGEBNIS PRÜFE. Die Gefahr eines Unfalls wird durch Umbau auf Schutzleiter um Größenordnungen niedriger, ich würde aber haften, wenn ich den Schutzleiter falsch anschließe, DADURCH Spannung aufs Gehäuse kommt und DADURCH jemand verunfallt. Dieses Risiko ist da, ich kenn es und mach deshalb nach dem Umbau eine Prüfung. Im gewerblichen Bereich verbieten sich solche Aktionen aus anderen Gründen (BG).
Ich hoffe, ich konnte das aus meiner Sicht etwas beschreiben, man kann jetzt eine Riesendiskussion darüber anfachen, ich bitte aber immer zu bedenken, wie oft man in anderen Feldern des tägl. Lebens in ähnlichen Gefahrensituationen ist und auch für seine Entscheidung haftet, z.B. man hat seine Kinder oder Bekannte auf dem Rücksitz und fährt an eine Kreuzung: "Schaff ichs noch vor dem Motorrad oder nicht ?" oder in den Alpen: Es geht 300m in die Tiefe, die Aussicht ist doch so schön, darf ich noch einen Schritt weiter ? Komm, Schatz, wir machen einen Selfieeeeeeeeeee
Gruß Ingo
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