https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 84166.html beschreibt die eigentliche Problematik recht gut.
Ich war beruflich im technischen Außendienst (kein Anwalt, E-Technik gelernt und Elektrofachkraft) und es geht ja hier nur um Gefälligkeitsarbeiten. Da haftet man nur bei Fahrlässigkeit. Wenn jemand "Elektrofachkraft" ist und gegen VDE-Richtlinien verstößt, ist nix mehr mit "fahrlässig", dann ist es mindestens "grob fahrlässig" und man haftet. Das wird eigentlich schon in der Lehre eingebläut. Es geht dabei nicht darum ob Kondensator C4711 bei einem alten Gerät nach der Reparatur kaputt geht, sondern ob man damit rechnen konnte oder wußte, daß der bald hin ist (dann ist es schon "Vorsatz"). Wenn man als "Fachmann" gilt und die für sein Fach geltenden Regeln verletzt, handelt man immer grob fahrlässig.
Wenn man die "anerkannten Regeln der Technik" nicht kennt, oder selber schon vermutet, daß man keinen sicheren Betrieb herstellen kann, einfach nur Finger weg. Wenn da ein Keramik-C mit 3kV Spannungsfestigkeit drin ist (etwas überspitzt formuliert) und der schlägt bei 230V durch, dann ist das nicht vorhersehbar und Pech. Man muß für seine Arbeit gerade stehen, aber nicht für sämtliche Teile in einem alten Radio. Allerdings "anerkannt kritische Teile" drin lassen, geht gar nicht.
Wenn man aber nicht sicher ist, einfach diese "Gefälligkeit" ablehnen. Da ist man mit fachlicher Vorbildung sehr schnell voll in der Tinte. Ich bin sehr hilfsbereit, aber wenn eine Reparatur nicht überschaubar sicher und fachgerecht gehen kann, dann mache ich sie nicht.
Gruß Peter
PS es geht bei der Link nicht um das Waschbecken, aber die Haftungsgrundsätze sind sehr gut erklärt. Gewerbliche Reparatur als Laie geht sowieso nicht, zu Gefälligkeit s.Link.