Korrekt! Zahlemann & Söhne!
Die öffentliche Vorführung von Hörspielen und Musikdarbietungen ist kostenpflichtig!
Ich erinnere mich an folgendes:
In den frühen 80er Jahren half ich Herrn Necker beim Aufbau eine Messestandes
auf der HiFi 1982 (so habe ich das Jahr in Erinnerung) in Düsseldorf.
Die GEMA lief um seinen Stand herum und wollte ihn zur Geräuschlosigkeit verdonnern.
Er drohte darauf hin ein Schild aufzustellen mit dem Hinweis das wegen der GEMA eine
Demonstration von Rundfunkempfängern, Schellackplatten, Tefifon und Co. auf der Messe
nicht möglich sei.
Da waren sie dann kleinlaut geworden und er durfte doch.
Heute sieht das anders aus, gestern bei MARC BATOR "Ihr gutes Recht" im Fernsehen:
Die GEMA schreibt Kindergärten an das Texte von Kinderliedern nicht vervielfältigt und gesungen werden dürfen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
ÖFFENTLICHE AUFFÜHRUNG!!!!!!!!!
In meiner Stamm-Pizzaria mußte der Rundfunkempfänger und der Fernseher auch weg - sonst GEMA-Gebühren!!!!!
Da man in Deutschland mit ehrlicher Händearbeit nicht mehr reich werden kann, Bankraub risikoreich ist, gibt es
einen Schulterschluß von Anwälten und Behörden die zwecks Erfüllung ihrer Träume wie Zweitvilla, Motoryacht, Drittsportwagen,
Penthouse-Wohnung für die junge Geliebte entsprechende Gesetze verabschieden um die dummen Untertanen
zu knebeln.
Stichwort: Pumuckelklage, ebenfalls bei Marc Bator: ein Gelsenkirchener Jugendsportverein sammelt für einen guten Zweck
in einem Pumuckel-Sparschwein Geld (Einnahmen 60 Euro) und veröffentlichen das Bild des Pumuckels auf ihrer
nicht-kommerziellen Homepage: ERGEBNIS: 40.000,- EURO-KLAGE durch die Pumuckel-Erfinderin aus München am Hals!
Sie klagt auperdem gegen den Bayer. Rundfunk und gegen einen Pumuckel-Fan-Club!
Gruß,
Fernsehjeck
PS: Eventuell kann man was trixen, alle unterschreiben Freunde auf einer privaten Party zu sein.
