Nun mal wirklich „off-topic“, aber da GeorgK im Ursprungsbeitrag „fragte“, ob er „Geld einwerfen“ müsse

, sei es hier ausnahmsweise mal erlaubt:
Das gab es zumindestens noch vor einigen Jahren durchaus (vermutlich auch noch heute, da kann ich aber nicht mehr mitreden): den
MÜNZZÄHLER.
Zähler, die nur dann den Strom in die Wohnung leiten, wenn zuvor Geldstücke `reingeworfen werden.
Motto: Strom nur, wenn auch Geld fliesst, sonst nix (Über Stromversorger mag man - durchaus berechtigterweise - seine eigene Meinung haben, aber das war bzw. ist eben gesetzlich zulässig: wer Stromrückstände hat, riskiert die Stromsperre. Auch die Gerichte spielen da mit).
Den Münzzähler erhielten Kunden, die nicht zahlten, und mit denen z.B. eine Ratenvereinbarung nicht zu machen war.
Das „Gemeine“ an den Münzzählern: Die kassieren vorläufig etwas mehr für eine kWh, als die Tarife des Stromversorgers vorsehen. Mit dem „Überschuss“ wurden die Stromschulden ausgeglichen.
Das Prinzip wurde gelegentlich sogar von den Familienmüttern mit gewisser Freude gesehen: während der „Familienvorstand“ normalerweise das von der Sozialbehörde eigentlich für Strom erhaltene Geld versäuft, muss er es nun in den Münzschlitz des Zählers werfen. Und am Jahresende gibt es möglicherweise sogar ein Guthaben. Bar, für die Familie.
Aber die „Kunden“ haben auch nicht geschlafen: Da ist der Stromzähler weitergelaufen, obwohl keine Münzen im Gerät sind. Dafür ist der leere Münzbehälter verrostet: Schlaumeier haben im Gefrierfach produzierte runde Eiswürfel in der Stärke der Münzen in den Zähler geworfen. Das Zählwerk registrierte Geld, der Strom war da. Jedenfalls für eine gewisse Zeit, dann fällt das natürlich auf – also wieder Stromsperre….
Die andere Seite:
Der Münzzähler zeigt an, wieviel Münzen man "auf Vorrat" `reingeworfen hat. Maximal aber nur 100. Und da hatte ein Kunde mit plötzlich "viel Geld" mal 101 Münzen eingeworfen. Folge: Das Zählwerk stand dann wieder auf einer Münze.
Naja, heute wohl nicht mehr machbar, die Elektronik lässt grüßen...
JuergenK
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