Sehr geehrter Herr ******** ,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die von Ihnen gewünschten Informationen, zu Funkmikrofonen, finden Sie auf unserer Internetseite unter der folgenden Verknüpfung:
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/Frequenzen/Frequenzen-node.htmlDrahtlose Mikrofone, die auf einer Frequenz betrieben werden, die mit einer Allgemeinzuteilung zugeteilt ist, sind anmelde- und gebührenfrei. Frequenzen, die einer Einzelzuteilung bedürfen, sind Anmelde- und Gebührenpflichtig.
Die von Ihnen angefragten Frequenzen bedürfen einer Einzelzuteilung.
34,25 MHz – 38,05 MHz - Bedarfsträger: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, private Rundfunkprogrammanbieter und -produzenten, Dienstleister der Veranstaltungstechnik, Jedermann für Hobbyzwecke, Kongresszentren, Museen, Theater usw.
Den Antrag für Einzelzuteilungenfinden (Antrag auf Durchsagefunk) finden Sie unter dem folgenden Link: [url]http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Terrestrisch/Mikrofone/Antrag_Durchsagefunk.pdf;jsessionid=2B04157C68C8F10C1AF4A46EC2DFF5D2?__blob=publicationFile&v=2
[/url]
Für Frequenzzuteilungen ist unsere Außenstelle für Frequenzzuteilung in Ihrer Nähe zuständig. Diese finden Sie auf unserer Internetseite unter:
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/UeberdieAgentur/Aussenstellen/aussenstellen-node.htmlFür weitere Fragen stehen wir, bzw. die für ihren Bereich zuständige Außenstelle Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Maria **********, 225-1a
Bundesnetzagentur, Referat 225 - Nichtöffentliche Funkanwendungen, Amateurfunk
Canisiusstraße 21, 55122 Mainz, Tel.: 06131 18 1538 - mailto:*******************
Also legal wär das nicht.....