Rechtliche Frage
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- Kuba Komet
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Re: Rechtliche Frage
Grundsätzlich kommt der Begriff Haftung ja erst ins Spiel, wenn ein Schaden entstanden ist. Entsteht dieser Schaden bei einer Gefälligkeitsarbeit, also ohne Vertrag, ist in aller Regel von einem stillschweigenden Haftungsausschluss auszugehen.
Beim Verkauf eines Radios in Ebay sieht die Sache ganz anders aus. Zwar kann ein privater Verkäufer jegliche Gewährleistung ausschließen, nicht aber in jedem Falle die Haftung.
Sollte es zu einem Schaden kommen muss allerdings der Käufer (Geschädigte) nachweisen, dass der Fehler im Gerät bereits von Anfang an vorlag.
Ob allerdings bereits grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wenn ich ohne entsprechende Ausbildung ein Elektro-Gerät repariere und verkaufe, entzieht sich meiner Kenntnis. Haftungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit ist wohl eher nicht möglich.
Freundliche Grüße Otto
Beim Verkauf eines Radios in Ebay sieht die Sache ganz anders aus. Zwar kann ein privater Verkäufer jegliche Gewährleistung ausschließen, nicht aber in jedem Falle die Haftung.
Sollte es zu einem Schaden kommen muss allerdings der Käufer (Geschädigte) nachweisen, dass der Fehler im Gerät bereits von Anfang an vorlag.
Ob allerdings bereits grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wenn ich ohne entsprechende Ausbildung ein Elektro-Gerät repariere und verkaufe, entzieht sich meiner Kenntnis. Haftungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit ist wohl eher nicht möglich.
Freundliche Grüße Otto
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Re: Rechtliche Frage
http://www.geldidee.de/magazin/versiche ... haftshilfe
http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/haftu ... enkung.php
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Der Arbeitsplatz
http://up.picr.de/9757217ajq.jpg
Die Homepage
http://www.oldradio.de.tl/Home.htm
"Sag nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“
Matthias Claudius
Grüsse Georg
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- Kuba Komet
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Re: Rechtliche Frage
Die Frage die sich mir Stellt ist, Darf ich überhaupt an einem Elektrischen Gerät arbeiten ?
Denn wenn nicht dann kannst du mich auch nicht aus der Haftung befreien und die Nachbarschaftshilfe dürfte dann auch nicht greifen.
Denn wenn nicht dann kannst du mich auch nicht aus der Haftung befreien und die Nachbarschaftshilfe dürfte dann auch nicht greifen.
Gruß Helmut
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Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. -Sokrates-
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Re: Rechtliche Frage
Der Einwand ist berechtigt, wird ein Gerät verändert oder repariert, muss es durch eine Fachkraft geprüft werden. Hiermit meine ich eine VDE-Prüfung, mit entsprechendem Messgerät und wer hat das schon, diese Dinger sind schweineteuer.Oldradio hat geschrieben:Die Frage die sich mir Stellt ist, Darf ich überhaupt an einem Elektrischen Gerät arbeiten ?
Denn wenn nicht dann kannst du mich auch nicht aus der Haftung befreien und die Nachbarschaftshilfe dürfte dann auch nicht greifen.
Die Reparatur selber kann auch von einer "elektrisch unterwiesenen Person für bestimmte Tätigkeiten" durchgeführt werden.
Dabei wurde z.B. an Hausmeister gedacht, die auch mal eine Leuchtstoffröhre wechseln können, ohne gleich einen Elektriker zu rufen. Diese Person muss dafür entsprechend unterwiesen sein und diese Unterweisung muss dokumentiert sein.
Nun ist es aber so, dass unsere alten Radios keiner geltenden VDE-Vorschrift mehr entsprechen.
...und jetzt...
Ich glaube ich werde mir eine Haftungsausschusserklärung schreiben. Gibts da irgendwo Muster im Netz?
Gruß Stephan
Röhre gut, alles gut
Ein Wunder ist das elektrisch Licht, manchmal geht es, manchmal nicht.
RIP WDR Langenberg 720kHz (6.07.2015 - 02:00)
RIP DLF Nordkichen 549kHz (31.12.2015 - 23:50)
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- Kuba Komet
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Re: Rechtliche Frage
Hallo
Ein Muster dürfte es dafür nicht geben,aber es sollte meiner Meinung nach auf alle fälle enthalten sein.
Das das Gerät erst nach einer Überprüfung durch eine Fachwerkstatt in betrieb genommen werden darf.
Ein Muster dürfte es dafür nicht geben,aber es sollte meiner Meinung nach auf alle fälle enthalten sein.
Das das Gerät erst nach einer Überprüfung durch eine Fachwerkstatt in betrieb genommen werden darf.
Gruß Helmut
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Re: Rechtliche Frage
Ich würde es so Schreiben.
Zum Beispiel
Das Gerät wurde nur zum Sammelzweck jedoch nicht für die Benutzung und Betrieb am Stromnetz, innerlich wie äußerlich ganz oder teilweise vervollständigt. Vor einer Inbetriebnahme ist eine Überprüfung durch eine Fachwerkstatt zwingend Notwendig. !!
Zum Beispiel
Das Gerät wurde nur zum Sammelzweck jedoch nicht für die Benutzung und Betrieb am Stromnetz, innerlich wie äußerlich ganz oder teilweise vervollständigt. Vor einer Inbetriebnahme ist eine Überprüfung durch eine Fachwerkstatt zwingend Notwendig. !!
Gruß Helmut
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Re: Rechtliche Frage
Was für eine Reaktion, da hab ich ja in ein Wespennest gestochen.
Ich seh das so. Sollte es tatsächlich gesetzlich verboten sein, als Laie ein Radio zu reparieren, dann kann man gleich alle, wie auch immer gartete, schriftlich niedergelegte Haftungsausschlüsse vergessen. Denn ein solcher Ausschluss würde automatisch unwirksam wenn er damit geltendes Recht aushebeln würde. Das weiss ich relativ sicher.
Meines Wissens ist dem Privatmann diesbezüglich aber gar nichts verboten. Denn ein gesetzlich formuliertes Verbot ist strafbewehrt, müsste also im Strafgesetzbuch verankert sein. Ist es aber nicht.
Wäre das so, dürfte ein Baumarkt keine Stromkabel, keine Steckdosen, keine Wasserinstallationsteile, ect. verkaufen.
Denn das wäre gewerbsmäßige Beihilfe zu einer Straftat.
In welcher rechtlicher Position würde denn der Flohmarktverkäufer stehen? Was ist mit all den elektr. Gebrauchtgeräten die bei Ebay und auf Flohmärkten angeboten werden?
"Hersteller" ist nach geltender Rechtsprechung derjenige, der ein Gerät "in Verkehr bringt", nicht derjenige der es produziert. Damit würde jeder private Verkäufer der Produkthaftung unterliegen - das kann ja wohl nicht sein.
Ich denke, es wird da wohl unterschieden werden zwischen Privatmann und Gewerbetreibenden.
Aber sicher weiss ich es auch nicht. Vielleicht sollte man mal einen Anwalt befragen.
Frage wäre ja auch, wie im Schadensfall nachgewiesen werden soll wer das auslösende Teil eingelötet hat. Bei einem 50 Jahre alten Gerät mit einer unbekannten Anzahl von Vorbesitzern sicher keine Kleinigkeit.
Alternative wäre vielleicht, das Radio mit abgeschnittenem Netzstecker zurückzugeben. Aber da würde das Mädel vermutlich nicht erfreut sein.
Gruß,
Achim
Ich seh das so. Sollte es tatsächlich gesetzlich verboten sein, als Laie ein Radio zu reparieren, dann kann man gleich alle, wie auch immer gartete, schriftlich niedergelegte Haftungsausschlüsse vergessen. Denn ein solcher Ausschluss würde automatisch unwirksam wenn er damit geltendes Recht aushebeln würde. Das weiss ich relativ sicher.
Meines Wissens ist dem Privatmann diesbezüglich aber gar nichts verboten. Denn ein gesetzlich formuliertes Verbot ist strafbewehrt, müsste also im Strafgesetzbuch verankert sein. Ist es aber nicht.
Wäre das so, dürfte ein Baumarkt keine Stromkabel, keine Steckdosen, keine Wasserinstallationsteile, ect. verkaufen.
Denn das wäre gewerbsmäßige Beihilfe zu einer Straftat.
In welcher rechtlicher Position würde denn der Flohmarktverkäufer stehen? Was ist mit all den elektr. Gebrauchtgeräten die bei Ebay und auf Flohmärkten angeboten werden?
"Hersteller" ist nach geltender Rechtsprechung derjenige, der ein Gerät "in Verkehr bringt", nicht derjenige der es produziert. Damit würde jeder private Verkäufer der Produkthaftung unterliegen - das kann ja wohl nicht sein.
Ich denke, es wird da wohl unterschieden werden zwischen Privatmann und Gewerbetreibenden.
Aber sicher weiss ich es auch nicht. Vielleicht sollte man mal einen Anwalt befragen.
Frage wäre ja auch, wie im Schadensfall nachgewiesen werden soll wer das auslösende Teil eingelötet hat. Bei einem 50 Jahre alten Gerät mit einer unbekannten Anzahl von Vorbesitzern sicher keine Kleinigkeit.
Alternative wäre vielleicht, das Radio mit abgeschnittenem Netzstecker zurückzugeben. Aber da würde das Mädel vermutlich nicht erfreut sein.
Gruß,
Achim
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Re: Rechtliche Frage
http://www.elektrofachkraft.de/fachwiss ... 2.192300-5
http://www.schuetze-brass.de/news.htm
Zu den Steckdosen im Baumarkt.Kaufen darf sie Jeder anbauen darf sie nur eine Fachkraft.
Übrigens durften in der DDR nur Elektriker Schukosteckdosen Kaufen,als Laie konntest du sie nicht kaufen.
Ich darf auch ein Auto Kaufen aber Fahren darf ich es nur mit Führerschein.
http://www.schuetze-brass.de/news.htm
Zu den Steckdosen im Baumarkt.Kaufen darf sie Jeder anbauen darf sie nur eine Fachkraft.
Übrigens durften in der DDR nur Elektriker Schukosteckdosen Kaufen,als Laie konntest du sie nicht kaufen.
Ich darf auch ein Auto Kaufen aber Fahren darf ich es nur mit Führerschein.
Gruß Helmut
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Re: Rechtliche Frage
Tja, das sind die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV). Ein Verstoß gegen eine Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Dazu müsste es im StGB stehen um strafbewehrt zu sein. Ein Verstoß gegen eine Vorschrift wird lediglich durch eine Verwarnung geahndet.
Meines Wissens ist eine BGV für den Privatmann nicht mal bindend, da man als Privatmann gar nicht in die Gruppe fällt für die diese Vorschriften gemacht wurden.
So hat das ein Anwalt mal in einem Forum für Haustechnik dargelegt. Es ging um die Frage, ob ein Privatmann im eigenen Haus Wasserinstallationsarbeiten durchführen darf.
Gruß,
Achim
Meines Wissens ist eine BGV für den Privatmann nicht mal bindend, da man als Privatmann gar nicht in die Gruppe fällt für die diese Vorschriften gemacht wurden.
So hat das ein Anwalt mal in einem Forum für Haustechnik dargelegt. Es ging um die Frage, ob ein Privatmann im eigenen Haus Wasserinstallationsarbeiten durchführen darf.
Gruß,
Achim
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Re: Rechtliche Frage
Das ist Richtig es ist nicht per Gesetz Verboten.Aber das befreit mich nicht aus der Haftung.Zumal mir der Hersteller es ja durch den Hinweis, (Darf nur von autorisiertem Fachpersonal geöffnet werden,, Die Wartung und die Reparatur darf nur von autorisiertem Fachpersonal durchgeführt werden.) verboten hat.
Im Falle eines Rechtsstreits wird der Richter hier die DIN-VDE sowie die BGV als anerkannte Regeln der Technik anführen und sein Urteil gemäß seiner Entscheidung zur Urteilsfindung abgeben.
Der Besitz und die Benutzung von Pfeil und Bogen sind auch nicht per § xyzz Verboten,aber ich hafte sobald jemand zu schaden kommt.
Aber wie Gesagt am ende entscheidet der Richter.Aber wo kein Kläger....
Im Falle eines Rechtsstreits wird der Richter hier die DIN-VDE sowie die BGV als anerkannte Regeln der Technik anführen und sein Urteil gemäß seiner Entscheidung zur Urteilsfindung abgeben.
Der Besitz und die Benutzung von Pfeil und Bogen sind auch nicht per § xyzz Verboten,aber ich hafte sobald jemand zu schaden kommt.
Aber wie Gesagt am ende entscheidet der Richter.Aber wo kein Kläger....
Gruß Helmut
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Re: Rechtliche Frage
Ist alles sehr interessant, was hier geschrieben wurde.
Zum guten Schluss sagt der Richter wo es lang geht. Dem nächst, Anfang Oktober, bin ich auf einem Seminar für Kabelfehlerortung. Da ist ein Seminartag für Sicherheit und Vorschriften eingeplant, da frage ich mal nach. Ich hoffe, dass ich dran denke.
Mein Vater war mal Schöffe am Landgericht. Ein Richter hat ihm mal gesagt:
Hier wird kein Recht gesprochen, hier werden Urteile gefällt.
Mein Vater meinte aber, das der Richter ein A....loch war. Sowas solls ja geben.
Zum guten Schluss sagt der Richter wo es lang geht. Dem nächst, Anfang Oktober, bin ich auf einem Seminar für Kabelfehlerortung. Da ist ein Seminartag für Sicherheit und Vorschriften eingeplant, da frage ich mal nach. Ich hoffe, dass ich dran denke.
Mein Vater war mal Schöffe am Landgericht. Ein Richter hat ihm mal gesagt:
Hier wird kein Recht gesprochen, hier werden Urteile gefällt.
Mein Vater meinte aber, das der Richter ein A....loch war. Sowas solls ja geben.

Gruß Stephan
Röhre gut, alles gut
Ein Wunder ist das elektrisch Licht, manchmal geht es, manchmal nicht.
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Re: Rechtliche Frage
So seh ich das auch, aber der Uterschied ist, dass man in dem Fall eine Haftung ausschließen kann, was bei einem Gesetz nicht möglich wäre.Oldradio hat geschrieben:Das ist Richtig es ist nicht per Gesetz Verboten.Aber das befreit mich nicht aus der Haftung.Zumal mir der Hersteller es ja durch den Hinweis, (Darf nur von autorisiertem Fachpersonal geöffnet werden,, Die Wartung und die Reparatur darf nur von autorisiertem Fachpersonal durchgeführt werden.) verboten hat.
Im Falle eines Rechtsstreits wird der Richter hier die DIN-VDE sowie die BGV als anerkannte Regeln der Technik anführen und sein Urteil gemäß seiner Entscheidung zur Urteilsfindung abgeben.
Der Besitz und die Benutzung von Pfeil und Bogen sind auch nicht per § xyzz Verboten,aber ich hafte sobald jemand zu schaden kommt.
Aber wie Gesagt am ende entscheidet der Richter.Aber wo kein Kläger....
Das Sicherste wäre, ich kauf dem Mädel das Radio ab....

Gruß,
Achim
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Re: Rechtliche Frage
Man sollte jetzt aber nicht in Panik verfallen.
Gruß Stephan
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Re: Rechtliche Frage
Oder ernste Tipp von mir: kleines Trenntrafo (ggf 110V /230V Trafo dafür nutzen).
Damit entfällt gefährliche Eigenschaft von Allstromradio.
Das ist beste Tipp, wer weiss ob Mädel doch irgendwann Eipott dranhängen lassen..
Grüss
Matt
Damit entfällt gefährliche Eigenschaft von Allstromradio.
Das ist beste Tipp, wer weiss ob Mädel doch irgendwann Eipott dranhängen lassen..
Grüss
Matt
"Die Grenzen meine Sprache bedeuten die Grenzen meiner Welt."
unbekannt
"Nur die Lüge braucht Stütze. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht"
Thomas Jefferson
"Wer im Netz seinen Humor verliert, der hat schon verloren."
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Re: Rechtliche Frage
Sorry an alle, aber ich stelle grad wieder eine typische Eigenschaft von Foren fest...
Sobald jemand mit einem Wehwehchen kommt, werden alle zu Ärzten...
Es war noch keiner dabei, der fundiertes Wissen zur Rechtslage mit Beleg liefern konnte, alles nur Mutmaßungen...
Fakt ist aber, es wird nur zur Frage kommen, wenn mit dem Radio auch was passiert.
Ich kenne die Rechtslage dazu nicht, nur ein Richter wird sie kennen, in dem Moment, in dem er über diesen Fall entscheidet. Ich würde aber definitiv mir einen Zettel unterschreiben lassen.
Meine Erfahrung mit Rechtsanwälten ist auch, es muss einem erstmal dann auch bewiesen werden und das ist schwer. Wenn die Bude brennt, muss erst bewiesen werden, daß das Radio der Auslöser war. Wenn das Radio der Auslöser WAR, dann muss erstmal bewiesen werden, wo der Fehler lag, DANN muss bewiesen werden, wer das Radio repariert hat und dass der Fehler genau die Ursache war.
Wenn die Dame einen Schlag bekommen hat, dann muss erstmal bewiesen werden, dass der Fehler von einem evtl. unsachgemässen Instandsetzen, sprich Fahrlässigkeit herrührt.
Wenn jemand meinen Toaster repariert und ich lang rein, verbrenne mir die Finger, bin ich wohl auch selbst schuld.
Wie dem auch sei, nicht bewiesen, nicht dargelegt, einfach nur eine Mutmaßung, wie alle hier.
Sobald jemand mit einem Wehwehchen kommt, werden alle zu Ärzten...
Es war noch keiner dabei, der fundiertes Wissen zur Rechtslage mit Beleg liefern konnte, alles nur Mutmaßungen...
Fakt ist aber, es wird nur zur Frage kommen, wenn mit dem Radio auch was passiert.
Ich kenne die Rechtslage dazu nicht, nur ein Richter wird sie kennen, in dem Moment, in dem er über diesen Fall entscheidet. Ich würde aber definitiv mir einen Zettel unterschreiben lassen.
Meine Erfahrung mit Rechtsanwälten ist auch, es muss einem erstmal dann auch bewiesen werden und das ist schwer. Wenn die Bude brennt, muss erst bewiesen werden, daß das Radio der Auslöser war. Wenn das Radio der Auslöser WAR, dann muss erstmal bewiesen werden, wo der Fehler lag, DANN muss bewiesen werden, wer das Radio repariert hat und dass der Fehler genau die Ursache war.
Wenn die Dame einen Schlag bekommen hat, dann muss erstmal bewiesen werden, dass der Fehler von einem evtl. unsachgemässen Instandsetzen, sprich Fahrlässigkeit herrührt.
Wenn jemand meinen Toaster repariert und ich lang rein, verbrenne mir die Finger, bin ich wohl auch selbst schuld.
Wie dem auch sei, nicht bewiesen, nicht dargelegt, einfach nur eine Mutmaßung, wie alle hier.
Viele Grüße
Philipp
"Lohnt es sich denn?" fragt das Hirn. "Nein aber es tut so gut!" antwortet das Herz.
Philipp
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