achim1 hat geschrieben:Es geht dabei gar nicht darum, ob die Bude abäuft, sondern um die Gefährdung des Trinkwassers als Allgemeingut.
...Nach Auffassung der Fachleute ist schon das Wechseln eines Duschschlauches unzulässig. Ebenso dürfen auch keine Wasserschläuche mehr zum Gießen des Gartens ohne Rohrtrenner angeschlossen werden. Nicht mal temporär. Auch das Wasser im Kessel der Ölheizung darf nicht mehr mit einem Schlauch nachgefüllt werden.
Theorie und Praxis klaffen hier meilenweit auseinander.
Gruß,
Achim
Ja, das ist das Problem, vor allem in DEU:
man wird immer "Fachleute" finden, die, wenn man ihnen nur genug Fragen stellt, letztendlich alles für "verboten" erklären.
Beim Bund galt: Wer lange genug fragt, erhält irgendwann die Antwort, die er gar nicht gebrauchen kann.
Aus eigener Erfahrung kann ich ergänzen, dass insbesondere das Zurateziehen von Juristen selten geeignet ist, Klarheit zu erlangen. Im Zweifelsfall, nicht zuletzt einer Absicherungsmentalität folgend, ist dann eben alles nur durch wie auch immer qualifizierte Fachbetriebe zulässig.
Folgte (Konjunktiv !) man der Logik des Duschschlauchwechsels /Gartenschlauchanschlusses, so wäre zu hinterfragen, ob denn nicht der montierte Duschschlauch regelmäßig durch eine "Fachkraft" zu inspizieren sei, inwieweit er bereits Gefährdungspotential für das Trinkwassernetz enthielte, denn der Wechsel alleine böte ja eher Gelegenheit, die Situation zu bessern. Das Rückgefährdungspotential eines zwar ordnungsgemäß installierten, aber seit Jahren in Nutzung befindlichen Klosettbeckens möchte ich hier gar nicht näher betrachtet wissen wollen.....
Natürlich lässt sich das Ganze auch weiterspinnen in Bezug auf Elektrik: ESL-Birne wechseln? Was könnte da alles passieren, sofern nicht eine zertifizierte Fachkraft...?
Um Missverständnissen vorzubeugen: es gibt genügend Dinge, von denen der unbedarfte Laie nun wirklich die Finger lassen sollte.
Und was den eingangs erwähnten Zwischenschalter angeht: das ist Lehrgeld ("Schmerzensgeld"), das man zahlt. Die allermeisten Geräte trennen nur einpolig (z.B. auch meine Kaffeemaschine), da die verbauten Schalter ja nicht dem Zwecke dienen, gefahrlos Reparaturarbeiten zu verrichten, sondern schlichtweg dazu, einem Gerät (z.B. einem Standby-Gerät) die 230 Volt-Versorgung wegzuknapsen.
Ist ja bei einem Wandlichtschalter letztlich genauso: auch dort würde ich mich nie darauf verlassen, dass bei Anschluss einer Deckenlampe die Leitung wirklich "stromfrei" ist, nur weil der Schalter auf "AUS" steht, denn wenn da einer (und das kann auch ein "Fachmann" gewesen sein) seinerzeit mal irrtümlich das verkehrte Kabel über den Schalter geleitet hat....
Meint
k.