achim1 hat geschrieben:@ Philipp: klar, hab ich gelesen. Ber erstens wird das wohl kein Elektriker machen und zweitens sagt das nach meiner Auffassung nichts aus. Die Messung kann einwandfrei sein und Monate später löst sich das angelötete Netzkabel vom Netzschalter und guckt durch einen Lüftungsschlitz. Oder irgend etwas anderes gibt seinen Geist auf und verursacht einen Brand. Das kann immer passieren, völlig unabhängig wie sorgfältig man gearbeitet hat. Niemand der einen Lötkolben in die Hand nimmt kann garantieren, das sich nicht doch mal eine schlechte Lötstelle einschleicht, dass eine Leitung mechanisch bansprucht wurde, oder irgendwas in der Art. Der Gewerbetreibende hat dafür eine Versicherung die dann einsteht, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz volag. Der Privatmann hat gar nichts.
Das war genau das, was mir ein Elektriker-Meister gesagt hat, genau das, dass man, wenn man durch eine ausgebildete Fachkraft samt Protokoll nachweisen kann, daß das Gerät zum Zeitpunkt des Verkaufes in Ordnung war und das per Protokoll auch BEWEISEN kann, man selbst nicht belangt werden kann. Das ist genau der Knackpunkt. Du, als Laie, kannst nicht beweisen, daß das Gerät in einwandfreiem Zustand ist und zum Zeitpunkt des Verkaufes war, da musst Du aber hin. Was danach passiert, ist dann nicht mehr Deine Sache, da Du ja beweisen kannst, dass das Gerät i.O. war.
Selbst mit einer Checkliste kannst Du nicht beweisen, ob das Radio in Ordnung ist.