Rechtliche Frage

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BugleBoy
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von BugleBoy »

Vagabund hat geschrieben:Achim, hast Du eigentlich mein Beitrag gelesen, indem ich geschrieben habe, das Radio, TV oder el. Gerät von einem Elektriker mit Protokoll messen zu lassen?
Da wäre man aus dem Schneider. Ganz einfache Sache.
Das kann ich machen, dank meine Ausbildung und vorhandende VDE 0751 Pruefer mit Drucker..

Damit kann man trotzdem Allstromer pruefen, da darf keine Schrauben , der mit Chassis verbunden mit Hand/ Finger anfassbar ist.. deswegen ist Sachen mit Isolierte Schrauben keine banales Sachen und Schraublocher mir Fuellung versiegeln ist auch richtig...trotzdem bleibt Restrisiko...

Gruess
Matt
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holger66
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von holger66 »

Thema Trödelmärkte: am Sonntag stand auf einem Trödelmarkt im Nachbarort ein Händler, wohl Türke, der neben diversem Krempel eine ganze Kiste voll mit diversen Steckernetzteilen anbot, alle gebraucht. Kann der auch belangt werden, wenn eines davon die Bude in Brand setzt ? Willkommen in Absurdistan ! Naja, ein Trödel bietet immer noch eine gewisse Anonymität...

H.
UKW: Wehe, wehe, wenn ich auf das Ende sehe.....
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von RENS1284 »

Was Gebrauchtes zu verkaufen, ist eine Sache, daran zu basteln, eine andere.

Ein Hobbyschrauber verkauft ein von ihm "generalüberholtes" Auto. Sieht geil aus, läuft top.
Der Käufer findet es toll- und verzichtet gern auf Haftung des Schraubers.

Nur leider... hat der begnadete Schrauber beim Wechsel der Bremssteine die halbverrotteten Sicherungssplinte nicht getauscht.
Gerade bei so einem lebenswichtigen System wäre schon Sorgfaltspflicht angesagt.

Nun fährt die Freundin des Käufers gegen einen Baum und ist Gemüse.
Ursache: ungesicherte Bolzen rausgerüttelt, Bremsstein blockiert in der Fahrt.

Der Käufer, der ja piratenmäßige Freiheit so toll fand, ist jetzt garantiert der erste, der alles versucht, den Schrauber dranzukriegen. Mit Recht, oder ???

Merkt Ihr was ?
Wenn der Versuch, per Haftungsausschluß Murks an den Mann zu bringen, nicht so einfach ist, sind die Gesetze vielleicht doch ein gewisser Schutz.

Wer sorgfältigst arbeitet, ob Fachmann oder Amateur, sollte auch zu seiner Arbeit stehen- oder ?

S.
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von Bosk Veld »

100% Zustimmung.
Laßt uns doch mal diese Seite betrachten: Was muß man tun, um die Sache für sich und den Käufer möglichst sicher zu machen? Da wären doch ein paar Checklisten hilfreich, und zwar für alle im Forum.

Welche Dinge muß man beachten, um sauber und fachgerecht zu arbeiten? (siehe edis Hinweise)
Welche Gefahren gehen speziell von einem Röhrengerät aus? (Elektrischer Schlag, Brand, ...)
Was und wie muß man überprüfen, um diese Risiken auszuschließen oder möglichst gering zu halten? (siehe Matts Hinweise)
Wie weist man belastbar nach, daß man fachgerecht gearbeitet und geprüft hat, daß das Gerät beim Versand in einem ordentlichen Zustand war, daß man den Käufer über die Risiken des Dampfradiobetriebes informiert hat (siehe Achims Merkblatt) - kurz: daß man verantwortungsvoll gehandelt hat?

Ich denke da eher an das Zusammentragen von Fakten, und weniger an eine hitzige Diskussion.

Gruß, Frank
Die nächsten Termine Versender von Elektronik und Dampfradiobedarf

Es muss nicht immer alles Sinn machen. Oft reicht es schon, wenn's Spaß macht.
achim1
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von achim1 »

@ Philipp: klar, hab ich gelesen. Ber erstens wird das wohl kein Elektriker machen und zweitens sagt das nach meiner Auffassung nichts aus. Die Messung kann einwandfrei sein und Monate später löst sich das angelötete Netzkabel vom Netzschalter und guckt durch einen Lüftungsschlitz. Oder irgend etwas anderes gibt seinen Geist auf und verursacht einen Brand. Das kann immer passieren, völlig unabhängig wie sorgfältig man gearbeitet hat. Niemand der einen Lötkolben in die Hand nimmt kann garantieren, das sich nicht doch mal eine schlechte Lötstelle einschleicht, dass eine Leitung mechanisch bansprucht wurde, oder irgendwas in der Art. Der Gewerbetreibende hat dafür eine Versicherung die dann einsteht, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz volag. Der Privatmann hat gar nichts.

@ Holger: Genau das hab ich mich auch gefragt. Am Trödelmarkt wird alles mögliche mit Gefahrenpotential verkauft. Im Grunde muss der Händler für seine Steckernetzteile genauso geradestehn wie der Privatmann der dort seinen alten Kristalllüster verkauft. Aber hier schützt die Anonymität. Keine Adresse, nichts Schriftliches. Wobei das ja grundsätzlich nichts an der Rechtslage ändert.

@ Rens: Demnach ist der private Verkauf eines KFZ ein fürchterliches Risiko. Denn der Verkäufer würde dann nicht nur für seine eigenen Arbeiten haften, sondern auch für alles, was evtl. Vorbesitzer daran gebastelt haben, da er als Halter alleinverantwortlich ist.
Wie verhält es sich, wenn das Fahrzeug abgemeldet und als "nicht verkehrstüchtig" angeboten wird? Vermutlich wieder "juristisch ungültige Formulierung"

@ Matt: das klingt interessant. Was wird denn da genau geprüft?

Frage an alle: Wenn das Radio ohne Netzstecker angeboten wird - wäre man dann aus dem Schneider?

Gruß,
Achim
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von achim1 »

Frank, du wirst als Laie niemals nachweisen können, dass du fachgerecht gearbeitet hast. Du kannst gar nicht fachgerecht arbeiten, weil du es nicht gelernt hast und keinen Nachweis für deine Fähigkeiten vorweisen kannst.. Zumindest dürfte das die juristische Auffassung sein.

Es kann nur so gehen, dass dem Käufer bei Kauf von privat juristisch klargemacht werden muss, dass er ein Gerät erwirbt von dem er nicht ausgehen kann, dass es sicher ist und er die Entscheidung, ob er sich darauf einlässt oder nicht, selbst treffen muss.
Bislang hab ich bei Ebay geschrieben: Das Gerät wird als reines Dekorationsobjekt und als für den Betrieb am Stromnetz nicht geeignet verkauft
Aber vermutlich ist auch ein solcher Passus unwirksam.

Gruß,
Achim
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Wheely
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von Wheely »

@ Achim
Wenn ein Radio oder Fernseher ohne Netzstecker/Kabel angeboten wird, ist das Gerät Defekt und sollte dann auch als solches angeboten werden.
Nur was nutzt das , wenn Restaurierte Geräte veräußert werden sollen :?

Radiogrüße :hello:
Hans Detlef
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Vagabund
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von Vagabund »

achim1 hat geschrieben:@ Philipp: klar, hab ich gelesen. Ber erstens wird das wohl kein Elektriker machen und zweitens sagt das nach meiner Auffassung nichts aus. Die Messung kann einwandfrei sein und Monate später löst sich das angelötete Netzkabel vom Netzschalter und guckt durch einen Lüftungsschlitz. Oder irgend etwas anderes gibt seinen Geist auf und verursacht einen Brand. Das kann immer passieren, völlig unabhängig wie sorgfältig man gearbeitet hat. Niemand der einen Lötkolben in die Hand nimmt kann garantieren, das sich nicht doch mal eine schlechte Lötstelle einschleicht, dass eine Leitung mechanisch bansprucht wurde, oder irgendwas in der Art. Der Gewerbetreibende hat dafür eine Versicherung die dann einsteht, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz volag. Der Privatmann hat gar nichts.
Das war genau das, was mir ein Elektriker-Meister gesagt hat, genau das, dass man, wenn man durch eine ausgebildete Fachkraft samt Protokoll nachweisen kann, daß das Gerät zum Zeitpunkt des Verkaufes in Ordnung war und das per Protokoll auch BEWEISEN kann, man selbst nicht belangt werden kann. Das ist genau der Knackpunkt. Du, als Laie, kannst nicht beweisen, daß das Gerät in einwandfreiem Zustand ist und zum Zeitpunkt des Verkaufes war, da musst Du aber hin. Was danach passiert, ist dann nicht mehr Deine Sache, da Du ja beweisen kannst, dass das Gerät i.O. war.
Selbst mit einer Checkliste kannst Du nicht beweisen, ob das Radio in Ordnung ist.
Viele Grüße
Philipp

"Lohnt es sich denn?" fragt das Hirn. "Nein aber es tut so gut!" antwortet das Herz.
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von achim1 »

Philipp, so einfach ist das nicht. Du hast eine mehradrige Litze im Radio und verlötest die schlampig mit nur ein paar Adern.
Die Messung wird ein einwandfreies Gerät ergeben. Nach einiger Zeit fällt die ab und verursacht Stromschlag. Jeder Gutachter wird dann nachwisen, dass der Unfall auf Grund eines versteckten Mangels geschehen ist, den du aber hättest erkennen müssen. Dann nützt das Übergabeprotokoll gar nichts, weil die Sache eben trotzdem nicht bei Übergabe frei von Mängeln war.
Natürlich ist das ein extremes Beispiel, aber die Fahrlässigkeit liegt ja anscheinend schon vor, wenn statt eines Kondensators mit axialen Anschlüssen einer mit radialem Anschluss verwendet wurde.
Wenn du an einem Radio einen Siebelko neu befüllst, wie willst du beurteilen und nachweisen, dass die verwendeten Isolierschläuche, Schrumpfschläuche, Kleber, Isolationsabstände, ect. den Anforderungen entsprochen haben.
Das ist doch unmöglich. Schon das Auswechseln einer Litze wird zum Problemfall. Denn sie entspricht mit Sicherheit nicht in allen Punkten dem Original was Querschnitt, Isoliermaterial und Wandstärke betrifft.

Durch eine solche Messung, bzw. Abschlussprotokoll könnte man allenfalls dem Gericht glaubhaft machen, dass man sich bemüht hat, verantwortungsbewusst zu handeln. Nur wird das im Schadensfall nichts nützen.

Gruß,
Achim
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von radiobastler »

Ich habe jetzt vergessen, ob es hier bereits erwähnt wurde, aber egal...

Die alten Radios entsprechen keiner geltenden Vorschrift.

1. Gehäuse aus einem leicht brennbarem Material. (Holz, Papprückwand)
-Hier kann sich ein eventueller Brand schnell ausbreiten.
2. Gehäuse ist bei Feuchtigkeit leitfähig.
-Ein Gerät ohne Schutzleiter ist schutzisoliert, Holz und Pappe sind unter bestimmten Bedingungen leitfähig.
In diesem Fall ist auch Punkt 1 zu beachten.
3. Verwendet man einen Schutzleiter, gilt immer noch Punkt 1.

Alleine deshalb ist eine Prüfung mit VDE-Messgeräten nicht aussagekräftig. Und deshalb wird man nie einen Fachmann finden der dafür geradesteht. Ich würde das nicht tun.
Gruß Stephan

Röhre gut, alles gut
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von Otto »

Streiten wir hier nicht allen Ernstes um des Kaisers Bart? Keiner weiß etwas, aber alle machen mit. Realistisch betrachtet sieht es doch so aus, dass ein 50 oder 60 Jahre altes Radio weder in irgendeine Sicherheits-oder Gefahrenklasse eingestuft werden kann, die Geräte entsprechen also der Sicherheitsklasse 0. Egal, was an diesen Geräten repariert oder verändert wird, es bleibt in der Sicherheitsklasse 0, die Gefahr wird also nicht größer.
Wir leben auch nicht in Amerika, dort müsste man selbstverständlich einen regelgerechten Kaufvertrag abschließen. In diesem dürfte dann auch der Hinweis nicht fehlen, dass das Radio sehr schwer ist und daher eines sicheren Standplatzes bedarf. Ansonsten könnte es dem Besitzer auf den Fuß fallen, was zu erheblichen Verletzungen führen kann.

Freundliche Grüße Otto
achim1
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von achim1 »

Hallo Otto,
jeder wäre wohl beruhigt, sollte es sich so verhalten wie du sagst. Aber wenn nicht, kann aus des "Kaiser´s Bart" schnell eine existenzbedrohende Situation werden. Aber du hast natürlich recht, dass niemand von uns etwas Genaues weiss.

Gruß,
Achim
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Vagabund
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von Vagabund »

Otto, meine Rede, tut Dir was weh, hast du lauter Ärzte um Dich.

Die Frage ist nun, ob die Privathaftpflicht bei sowas zieht, Stichwort Nachbarschaftshilfe.
Da werde ich auch nochmals bei Gelegenheit nachfragen.

Diskutieren muss aber erlaubt sein :wink:
Viele Grüße
Philipp

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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von Otto »

Ist ja auch erlaubt, sonst wäre jedes Forum überflüssig. Mit der Haftplichtversicherung gäbe es wahrscheinlich Schwierigkeiten, wie macht man das glaubwürdig, dass man seinem Nachbarn ein Radio repariert und zugeschickt hat, der aber 500 Km entfernt wohnt? :mrgreen:

Freundliche Grüße Otto
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von radiobastler »

Das Problem gibt es ja nur deshalb, weil es keine Fachwerkstätte mehr gibt, die soetwas reparieren können.
Ich werde trotzdem weiter Radios für Bekannte, Freunde, Kollegen und deren Bekannte reparieren. Wenn jemand das Radio ohne Reparatur in die Steckdose steckt, ist das viel gefährlicher, als wenn einer von uns "Laien" das richtet.

Ich denke das Schreiben von Achim ist schon mal ein guter Anfang, mit dem man erstmal arbeiten kann.
Gruß Stephan

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