Funkgeräte vom Flohmarkt

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frikkler
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Funkgeräte vom Flohmarkt

Beitrag von frikkler »

Hallo!

Heute konnt ich auf dem Flohmarkt diese beiden Fungeräte nicht stehen lassen:
Zuerst ein Flugfunkgerät von Dittel:
PICT1246.jpg
PICT1247.jpg
Und dann noch ein Fungerät von Realistic Typ Pro 2008
PICT1248.jpg
Was kann man damit machen? Kann man damit überhaupt noch was hören, außer Rauschen?

Gruß,
Lukas
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Zuletzt geändert von frikkler am Mo Jan 20, 2014 7:12, insgesamt 1-mal geändert.
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eabc
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Re: Funkgeräte vom Flohmarkt

Beitrag von eabc »

Das Abhören von Frequenzen außerhalb des öffentlichen Rundfunks ist nicht erlaubt, das soweit zur Gesetzgebung, da es sich in diesen Frequenzbereichen um Betriebsfunk handelt, ist üblicherweise nur sporadische Aktivität wahrnehmbar.
Antennen dafür bedürfen schon eiener speziellen Abstimmung und sind somit weniger handelsüblich.
M.f.G.
harry

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radiobastler
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Re: Funkgeräte vom Flohmarkt

Beitrag von radiobastler »

Mit dem Flugfunk hört man wahrscheinlich was. Bei dir wären da die Flughäfen Weze, MG oder Düsseldorf in der Nähe, eventuell noch Amsterdam.
Hören ist kein Problem. Komm nur nicht auf die Idee zu senden, das gibt mega Stress. Da gehts dann direkt los mit Luftverkehrsgefährdung.Da biste dann direkt in Guantanamo. :mrgreen:
Das andere Gerät sagt mir nix, ist das CB?

Edit: Auf dem anderen Gerät steht irgendwas mit Scanner drauf. Könnte also nur ein Empfänger sein.
Gruß Stephan

Röhre gut, alles gut
Ein Wunder ist das elektrisch Licht, manchmal geht es, manchmal nicht. :idea:

RIP WDR Langenberg 720kHz (6.07.2015 - 02:00)
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Re: Funkgeräte vom Flohmarkt

Beitrag von frikkler »

Danke euch beiden schon mal. Auf die Idee zu senden komm ich schon garnicht.Will ja schließlich nicht in den Knast. Hören tu ich allerdings auf dem Flugfunkgerät auch nichts. Mit dem Realistic kann man nur abhören, dass weiß ich, aber was?

Gruß,
Lukas
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eabc
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Re: Funkgeräte vom Flohmarkt

Beitrag von eabc »

@....Mit dem Realistic kann man nur abhören, dass weiß ich, aber was?
Nur das, was in seinem Empfangsbereich liegt, oder wie ist deine Frage zu vertehen
M.f.G.
harry

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frikkler
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Re: Funkgeräte vom Flohmarkt

Beitrag von frikkler »

Na ja, zum einen was in dem Empfangsberich liegt, den es empfangen kann, und wie man es bedient. Kann man eig. ein normales Kabel als Antenne nehmen (beim Realistic, beim Flugfunkgerät ist eine dran)?
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Re: Funkgeräte vom Flohmarkt

Beitrag von rettigsmerb »

Moin Lukas,

das Dittel FSG12 ist ein Sprechfunkgerät für den Flugfunk, welches mittels spezieller Quarzpaare auf maximal 12 Kanälen betrieben werden kann. Es wurde ursprünglich für Sportflugzeuge (z.B. Segelflugzeuge) konzipiert.

Zum "Errichten und Betreiben einer Luftfunkstelle" bedarf es einerseits einer behördlichen Genehmigung, andererseits muss das Gerät eine gültige LBA- respektive EASA-Zulassung haben. Beides liegt hier nicht vor (die Zulassung für dieses alte Gerät ist längst widerrufen worden!). Missbrauch kann empfindliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!
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frikkler
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Re: Funkgeräte vom Flohmarkt

Beitrag von frikkler »

Hallo Herbert,
heißt das, das Gerät darf nur in der Vitrine stehen, und zuhören darf man auch nicht? Senden will ich ja gar nicht. Wär ja schon fast lebensmüde.
rettigsmerb
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Re: Funkgeräte vom Flohmarkt

Beitrag von rettigsmerb »

Allein die Herstellung der Betriebsbereitschaft erfüllt den Tatbestand des Errichtens einer Luftfunkstelle - hier bewegt man sich bereits auf sehr dünnem Eise!
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Re: Funkgeräte vom Flohmarkt

Beitrag von frikkler »

Ok, ich verstau das Luftfunkgerät in einer Ecke und pack es weg.Weit weg. Oder will es jmd. haben?
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Re: Funkgeräte vom Flohmarkt

Beitrag von saarfranzose »

wir stellen es einfach neben meinen DSR Empfänger, dann können die beiden sich von früher erzählen
Gruß,
Jupp
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Der Sammler "an sich" wird einfach nie ethisch oder moralisch sein. Liegt in der Sache der Natur... Sonst wären wir ja keine "Sammler & Jäger", sondern biedere Heimchen (Marek)
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Re: Funkgeräte vom Flohmarkt

Beitrag von Oldradio »

Hallo

Ich Würde es nehmen,kommt auf den Preis an.
habe auch die Erlaubnis. :D
Zuletzt geändert von Oldradio am Di Jan 21, 2014 3:48, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Helmut
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Re: Funkgeräte vom Flohmarkt

Beitrag von weiser_uhu »

...natürlich ist es verboten, Frequenzen ausserhalb der Radiofrequenzen abzuhören, aber Abhören kommt jetzt gerade stark in Mode (NSA), deshalb hätte ich selbst, wenn ich denn so einen Empfänger hätte, nicht die geringsten Bedenken. Weiterhin bekommt es ja niemand mit, wenn man da abhört. Schlauerweise wirst Du niemand davon erzählen, und den Flugfunk störst Du damit auch nicht. Es waren ja mal funktionsfähige Geräte, sie sind nur ausgemustert worden wegen technischem Fortschritt.

Du wirst aber selten was hören. Den Empfänger kann man erst mal mit einem Griddipper oder Meßsender prüfen, ob er überhaupt funktioniert, und wenn ja, macht man eine Antenne dran, ich würde eine auf den Frequenzbereich abgestimmte Langdrahtantenne anschalten.

Grüße, das meint
-charlie
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Re: Funkgeräte vom Flohmarkt

Beitrag von radioschrat »

weiser_uhu hat geschrieben:...natürlich ist es verboten, Frequenzen ausserhalb der Radiofrequenzen abzuhören...
Es gilt wie immer das elfte Gebot. Ansonsten, wie die amerikanischen Scannerfreaks sagen: In God we trust, all others we monitor. ;-)

Bei einem Sendeempfänger würde ich aber immer und unbedingt die Sendefunktion so blockieren, dass sie auch nicht versehentlich betätigt werden kann. Im Zweifelsfall also z.B. den Treiber- und Endstufentransistor ausbauen oder die Stromversorgung des Senderteils im Gerät dauerhaft unterbrechen.

Ralf
Und wenn ich nicht mehr weiter weiß, dreh ich am Oszillatorkreis.
rettigsmerb
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Re: Funkgeräte vom Flohmarkt

Beitrag von rettigsmerb »

Ich tue es nur ungerne, aber ich weise nochmals eindringlich darauf hin, dass bereits die Herstellung der Betriebsbereitschaft bei enger Rechtsauslegung als "Errichten einer genehmigungspflichtigen Funkanlage", hier einer Luftfunkstelle gilt. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob und was an dem Gerät manipuliert wurde. Einzig die Tatsache, dass es sich bauartbedingt um ein Sende/Empfangsgerät handelt ist hier von juristischer Relevanz. Deshalb mein gut gemeinter Rat: Finger weg!