Wenn ich mir einen Artikel / ein Gerät kaufe und ich habe keinen Kaufvertrag, aus dem der Name und die Anschrift des Verkäufers, der Zeitpunkt des Kaufs und der Zustand des erworbenen Artikels hervorgeht - dann, ja dann erübrigt sich jede weitere Überlegung.
Dass das auf Flohmärkten so gang und gäbe ist, weiß ich.
@ Achim: Wie ist das eigentlich mit der Steuer bei gewerblichen Flohmarktverkäufern?
Siehe hier:
http://www.juraforum.de/ratgeber/steuer ... -flohmarkt
Betrieb nur mit Handschuhen
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- Transmare
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Re: Betrieb nur mit Handschuhen
noli turbare circulos meos
Mit Röhrengruß
Martin
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