edi hat geschrieben:
Soll geklärt werden, ob es einen Trick gibt, sich seiner Verantwortung zu entziehen, wenn man als Nicht- Fachmann unfachmännisch bzw. fahrlässig gearbeitet hat ?
Das nicht, ich glaube jedoch, daß es durchaus die Möglichkeit gibt, daß ein auch noch so fachmännisch (durch wen auch immer) repariertes Gerät in Flammen aufgeht, wenn sich bspw. Probleme am Netztrafo ergeben. Das hätte weder der Fachmann mit Meisterbrief sehen können, noch der fachlich geschulte Laie. Was dann ? Kann sich der Meister dann auf einen Fehler des Gerätes berufen, der Laie aber nicht ? (Wenn die Brandursache post mortem überhaupt feststellbar ist.)
Edi, es geht nicht um Tricks, sich seiner Verantwortung zu entziehen, sondern darum einen Weg zu finden, der den Verkäufer von dieser Verantwortung von vornherein entbindet, weil die veräusserte Sache so deklariert wird, dass bei bestimmungsgemäßen Gebrauch von vornherein keine Gefahr ausgeht. Das seh ich nun nicht als Trick.
Wenn man ein KFZ als "Schrott" verkauft, dann darf ich doch wohl davon ausgehen, dass sich keiner mehr damit unverzüglivch auf die Sraße begibt. Tut er es doch, sollte das seine alleinige Verantwortung sein.
Da wir bei unseren Radios für die Sicherheit niemals einstehen können, muss es eben so verkauft werden, dass eindeutig hervorgeht dass es nicht betriebssicher ist und nicht für den Betrieb am Netz gedacht ist. Nur darum geht es.
Meiner Meinung nach kann auch ein Fachmann nicht für einwandfreie Beschaffenheit garantieren. Da wäre die Frage wäre zu klären, ob er einen solchen Auftrag überhaupt ausführen dürfte. Denn auch er kann das Radio nicht auf den aktuellen Stand bringen. Auch der Fachmann wird in einen Allströmer keine Netztrennung einbauen, das Holzgehäuse ersetzen, ect. Und täte er das, wären die Änderungen so weitreichend, dass er dafür vermutlich eine EC-Zulassung beantragen müsste wenn er es wieder in Verkehr bringen wollte. Es gibt schließlich auch Fachwerkstätten die restaurierte Geräte verkaufen. Ich bin mir gar nicht sicher, ob die Reparatur eines Allströmers in einer Fachwerkstatt nicht auch eine rechtliche Grauzone darstellt.
Noch was fällt mir grade ein. Vor einiger Zeit wurde bei Ebay ein selbstgebautes Kinderhochbett verkauft.
Was nun, wenn das Bett nach dem Verkauf zusammenbricht, des Kind sich das Genick bricht und stirbt.
Ist jetzt der Erbauer verantwortlich? Hätte er das nur als Schreinermeister tun dürfen?
Oder ist es doch so, dass die Verantwortlichkeit mit dem verkauf auf den Käufer übergegangen ist?
Moin!
Mal eine etwas andere Frage:
Wie sieht es aus, wenn solche Geräte gewerblich, aber nicht von Fachleuten verkauft werden?
Zum Beispiel von Sozialläden oder Haushaltsauflösern?
Die typische Reaktion auf das Thema in den hiesigen Sozialläden war :
"Wieso?
Das spielt doch!"
Vermutlich reicht ein Fall, der öffentlich breitgetreten wird, und keiner dieser Läden verkauft mehr ein Elektrogerät.
Gruß Gerrit
Gerrit, guter Punkt ! Das treibt es auf die Spitze. So ein Sozialkaufhaus kommt auf die Abschußliste, wenn die einen alten Fernseher verkloppen, der dann in Rauch aufgeht. Auweia, das war mir wirklich noch nicht bewußt.
Und war da nicht dieses Buch eines Professors - von der Kultur des Reparierens, oder so ähnlich. Kam kürzlich im Radio. Es werden Reparatur-Stammtische gegründet, mit Tipps zum Reparieren der unterschiedlichsten Geräte. Müssen die alle für ihre Tipps einstehen?
achim1 hat geschrieben:Und war da nicht dieses Buch eines Professors - von der Kultur des Reparierens, oder so ähnlich. Kam kürzlich im Radio. Es werden Reparatur-Stammtische gegründet, mit Tipps zum Reparieren der unterschiedlichsten Geräte. Müssen die alle für ihre Tipps einstehen?
Gruß,
Achim
Man braucht da gar nicht so weit weg schauen, auch hier im Forum werden Tipps zur Reparatur gegeben......
......na dann zieht euch mal warm an, Jungs, ihr steht schon mit einem Bein im Knast.
Meiner Meinung nach kann auch ein Fachmann nicht für einwandfreie Beschaffenheit garantieren. Da wäre die Frage wäre zu klären, ob er einen solchen Auftrag überhaupt ausführen dürfte. Denn auch er kann das Radio nicht auf den aktuellen Stand bringen. Auch der Fachmann wird in einen Allströmer keine Netztrennung einbauen, das Holzgehäuse ersetzen, ect. Und täte er das, wären die Änderungen so weitreichend, dass er dafür vermutlich eine EC-Zulassung beantragen müsste wenn er es wieder in Verkehr bringen wollte. Es gibt schließlich auch Fachwerkstätten die restaurierte Geräte verkaufen. Ich bin mir gar nicht sicher, ob die Reparatur eines Allströmers in einer Fachwerkstatt nicht auch eine rechtliche Grauzone darstellt.
Warum denn immer winden wie ein Wurm ?
Oldtimerautos kann man restaurieren lassen, und da wird nicht eine alte Trommelbremse durch moderne Scheibenbremse ersetzt.
Für Altanlagen gibt es überall Bestandsschutz.
Eine bessere Absicherung durch Netztrennung ist außerdem recht einfach, und kann gut nachgerüstet werden, wenn ein Gerät öfter genutzt werden soll.
Ein Trenntrafo kostet beim großen C 27 Eu ,55 Watt, reicht für viele Röhrenradios.
Leider am Thema vorbei.
Die Verwendung eines externen Trafos hat mit der Restauration eines Röhrenradios nichts zu tun.
Und ein Oldtimer muss danach zur Einzelabnahme vorgestellt werden. Vergleichbares gibt es für alte Radios nicht, währe wohl auch kaum lohnend.
Die Verwendung eines externen Trafos hat mit der Restauration eines Röhrenradios nichts zu tun
Nicht extern- Nachrüstung, Netztrenntrafo oder NF- Trenntrafo.
Das ist dann eine Abweichung der Originalität, aber wenn die Frage der ständigen Nutzung im Raum steht, ist es die Maßnahme der Wahl.
Genau wie es die historisch bedingte UKW- Nachrüstung war.
Sicher oder 100% original, wenn ich verkaufen würde, würde ich lieber sicher sein.
Hallo zusammen,
never ending Thread? Sporadisch habe ich mich in diesen Thread eingeklinkt und versuche mal meinen „Senf“ zu der Thematik, insbesondere hinsichtlich der technischen Anforderungen an Rundfunkempfänger einuzubringen. Klar dürfte uns allen hier sein, dass unsere „Schätzchen“ aus dem vorigen Jahrhundert nicht mehr dem Stand der Technik von heute entsprechen.
Die Europäische Kommission hat vielerlei Verordnungen (EU-Directiven) erlassen, man denke nur an die „Bananenverordnung“ (Zustand, Größe etc.) . So fallen Rundfunkempfänger unter die Directive 2006/95/EG (vormals 73/23/EWG), ist die sogenannte Niederspannungsrichtlinie, die in Deutschland in ein nationales Gesetz umgesetzt wurde (Produktsicherheitsgesetz & 1. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz). Grundsätzlich ist es so, dass alle EU-Mitgliedsstaaten (derzeit 28) die EU-Directiven in nationales Gesetz umsetzen müssen. In harmonisierten Standards sind dann die technischen Anforderungen spezifiziert. Zusätzlich müssen Rundfunkempfänger noch die EMV-Forderungen (Elektro Magnetische Verträglichkeit) einhalten, festgelegt in der EMV-Directive 2004/108/EC (vormals 89/336/EWG). Die Grenzwerte für Emission (Störaussendung) und Immunität (Störfestigkeit) sind dann in den harmonisierten Standards aufgeführt. Die Geräte für den europäischen Binnenmarkt müssen für das Inverkehrbringen mit dem CE-Kennzeichen versehen sein. Unter Inverkehrbringen versteht man nach EU-Recht „die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung eines Produktes auf dem Gemeinschaftsmarkt für den Betrieb oder die Benutzung im Gebiet der Gemeinschaft“, so definiert im „Blue Guide“ der EU. Somit fallen unsere „Schätzchen“ aus dem vorigen Jahrhundert nicht unter die oben genannten Regelungen, sie sind bereits inverkehr gebracht und dürfen (sofern sie funktionieren) weiter betrieben werden.
Die EMV-Forderungen werden von unseren alten Radios sicherlich nicht eingehalten, auf der anderen Seite besteht aber dadurch keine Gefahr für den Betreiber. Auf verschiedenen Geräten aus den 60er Jahren ist auf der Rückwand der Hinweis angebracht „Das Gerät ist störstrahlungssicher und entspricht den Vorschriften der Deutschen Bundespost“. Ab 30. Juni 1971 mussten die Geräte mit einer FTZ-Prüfnummer (ab 1982 ZZF-Zulassungsnummer) oder dem VDE-Funkschutzzeichen versehen sein (veröffentlicht im Amtsblatt des Bundespostministers).
Für die (nationalen) elektrischen Anforderungen von Produkten war/ist in Deutschland der VDE zuständig. Die Rundfunkausstrahlung existiert in Deutschland seit 1923, VDE wurde 1893 gegründet, das erste VDE-Prüflabor für die Überprüfung von elektrischen Produkten 1920 in Potsdam. Die nationalen technischen Anforderungen an die verschiedenen elektrischen Produkte wurden in den VDE-Vorschriften niedergelegt (heute DIN EN) und kontinuierlich über die Jahre fortgeschrieben. Klar ist hier, dass unsere alten Radios nicht den heutigen sicherheitstechnischen Anforderungen (Schutzklasse, elektrischer Schlag, Brandgefahr, Isolierung etc.) entsprechen, der weitere Betrieb der Geräte nach EU-Recht aber zulässig ist.
Sollte ich in die Verlegenheit kommen eins meiner „Oldies“ zu verkaufen, würde ich aufgrund der oben gemachten Regelungen folgenden Text wählen:
Dieser Rundfunkempfänger wurde xxxx (z. B. 1959) hergestellt und das Gerät entspricht somit nicht den relevanten technischen Anforderungen, die heutzutage an Rundfunkempfänger gestellt werden. Für alle Gefahren, die bei Betrieb des Gerätes aufkommen, haftet allein der Betreiber.
Wie ich bereits erwähnte, bin ich heute bei einem Seminar gewesen, bei dem es um Sicherheit bei Kabelfehlermesstechnik ging. Hierbei handelt es sich um mobile Prüfanlagen mit Prüfspannungen mit mehreren kV, bis in den dreistelligen Bereich.
Ich habe den Seminarleiter (Elektroing.) auf unser Problem hin befragt.
Da die Radios keiner geltenden Vorschrift entsprechen, ist es genügend, den Benutzer auf die Gefahren schriftlich aufmerksam zu machen und sich das per Unterschrift bestätigen zu lassen. Dises Schreiben mit Datum und Unterschrift gut aufbewahren.
Das gilt für Radios, die nicht gegen Bezahlung repariert wurden. Verkauft man das Radio, oder repariert man es gegen Bezahlung wird es kompliziert. Da konnte er mir nicht weiterhelfen. Wenn der Kauf nicht dokumentiert ist, ist natürlich die Beweislast beim eventuellen geschädigten.
Gruß Stephan
Röhre gut, alles gut
Ein Wunder ist das elektrisch Licht, manchmal geht es, manchmal nicht.
Frage , wie ist das in Radiomuseen? Da kommen Leute die Röhrenradios repariert bekommen, gegen Geld.
Berechnnet werden Bauteile, Keine Zeitlöhne.
Da ein Radiomuseum eine Öffentliche Einrichtung ist, dann da keine Haftung ausgeschlossen werden.
Für Leib und Leben sowieseo nicht.
Also denke da kommt ein Aufkleber mit roter Schrift an die Rückwand,
Etwa: Das ist ein Dekorationsgerät und darf auf keinen Fall an des Stromnetz angesclossen werden.
Etwaige entstehende Schäden gehen zu Lasten des Betreibers.
Da wundert sich der Gast, der meinte, es sind doch alles Fachleute..........................
Aber keine Radio Fernseh Werkstatt mit eingetragenen Meister/Innen.
Der Arbeitsplatz
http://up.picr.de/9757217ajq.jpg Die Homepage
http://www.oldradio.de.tl/Home.htm
"Sag nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“