Aktuell im Repaircafe , nach langen Disskussionen das gleiche Rechtliche Problem.
Jetzt wurde ein Elektro Meister zu den Repariertagen angeworben.
Alle Stromführenden Reparaturen werden von ihm begutachtet und ihn hinzugezogen.
Entweder gibt er ein OK, oder ein Bauhof Hinweis.
Rechtliche Frage
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GeorgK
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Re: Rechtliche Frage
Der Arbeitsplatz
http://up.picr.de/9757217ajq.jpg
Die Homepage
http://www.oldradio.de.tl/Home.htm
"Sag nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“
Matthias Claudius
Grüsse Georg
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achim1
- Geographik

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Re: Rechtliche Frage
Altes Thema hervorgekramt.
Hab mal eine KI befragt und eine lange, differenzierte Antwort erhalten. Quintessenz: Durch Abschneiden des Steckers ist man jeder Verantwortung enthoben, da von dem Gerät in der übergebenen Form ohne Eigeninitiative keinerlei Gefahr mehr ausgehen kann. Der Verkaufstext sollte noch nachweisbar den Passus enthalten, dass es sich um ein reines Dekostück ohne Funktion handelt, damit der Käufer nicht behaupten kann, man hätte ihm mündlich ein funktionstüchtiges Gerät versprochen.
Nach unserem Ableben sind die Erben dann völlig aus der Verantwortung raus, da grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz nicht vererbt werden kann.
Vermutlich sind deshalb auch Flohmarkthändler aus allem raus, da ihnen ein Erstbesitz oder ein Eingriff in das Gerät nicht nachzuweisen ist und sie als Laien auch keine Kenntnisse über schwerwiegende Mängel besitzen, die sie verschweigen könnten.
Dasselbe gilt auch für die Erben.
Gruß,
Achim
Hab mal eine KI befragt und eine lange, differenzierte Antwort erhalten. Quintessenz: Durch Abschneiden des Steckers ist man jeder Verantwortung enthoben, da von dem Gerät in der übergebenen Form ohne Eigeninitiative keinerlei Gefahr mehr ausgehen kann. Der Verkaufstext sollte noch nachweisbar den Passus enthalten, dass es sich um ein reines Dekostück ohne Funktion handelt, damit der Käufer nicht behaupten kann, man hätte ihm mündlich ein funktionstüchtiges Gerät versprochen.
Nach unserem Ableben sind die Erben dann völlig aus der Verantwortung raus, da grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz nicht vererbt werden kann.
Vermutlich sind deshalb auch Flohmarkthändler aus allem raus, da ihnen ein Erstbesitz oder ein Eingriff in das Gerät nicht nachzuweisen ist und sie als Laien auch keine Kenntnisse über schwerwiegende Mängel besitzen, die sie verschweigen könnten.
Dasselbe gilt auch für die Erben.
Gruß,
Achim
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