Hallo,
zum Thema Swastika
Erlaubt ist in Deutschland eine Hakenkreuzdarstellung nach § 86 Abs. 3 StGB nur, wenn sie „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“.
In diesem Fall ist das eine Berichterstattung der Geschichte, und erlaubt. Solche Radio-Empfänger sind Zeitzeugen der Vergangenheit und sollten für unsere nachkommenden Generationen erhalten bleiben.
die wichtigen Sachen sind schon geschrieben.
Schöne kleine Sammlung, um in unser Hobby einzusteigen. Der Horny ist neben dem Stradivari und dem 4U62T m. E. das interessanteste. Der DKE braucht eine Menge Teile und Arbeit bis zum Ursprungszustand.
Natürlich ist gegen das Foto nichts einzuwenden, da hier der fachliche Zusammenhang gegeben ist.
Dennoch werden beim Thema 'Hoheitszeichen' die Vorausgehorsamen wieder in Habachtstellung gehen, und der unausweichlichen Bilderstürmerei der "Anständigen" wohlwollend entgegensehen. Warten wir's mal ab. Aber wem nützt das?
Verbote schaffen nur Begehrlichkeiten bei den falschen Leuten.
Irgendwann werden sicherlich auch sämtliche DDR- Insignien unter dieses Stigma fallen. Als Begründung kommt dann sicherlich das heute schon gebetsmühlenartig vorgetragene Unrechtsstaat- Gefasel.
Der Stradi 3 tät mir schon gefallen.
drahtfunk
Schützt unsere Muttersprache!
Im übrigen:
Unerlaubtes Drehen am Radioapparat führt zu schweren Verstimmungen beim Hausherren, und ist daher bei Strafe verboten!