Ist nicht so, daß ich aufgebe. Jedenfalls nicht so einfach. Die BNetzA- Agenten werden mich noch verfluchen, oder einenn Nul- Null- Agenten schicken.
Um mal zu verdeutlichen, worum es geht:
Dieses Dokument habe ich von der BNetzA zugesandt bekommen.
Selbst bei einer deutschen Behörde macht man sich nicht mehr die Mühe, das zu übersetzen.
(Warum ich das erwähne: Ich habe mal in meinen Ausweis geschaut....)
Und Dieses Dokument gilt ja nicht nur für Wellenbereiche von "wackelndem Gleichstrom".
Dennoch denke ich, die technischen Anforderungen erfüllen zu können. Wobei m. E. eine rechtliche Grauzone vorhanden ist- zu Ungunsten des Antragstellers- das betrifft eigenerstellte Komponenten.
Die Störemissions- Angabe habe ich sogar schon mit dem selbstschwingendem Leistungsoszillator in der Konzeption von 1923 unterbieten können.
Dazu verwendete ich ein Ausgangsfilter zur Antenne, was die Originalität des Voxhaussender nicht anficht.
Bemerkenswert:
- Die Diskrepanz zwischen der Angabe der der Frequenzstabilität auf S. 9 und der Empfehlung auf S. 13.
- Die Modulation, S. 19: "Als Grundlage wurde die Amplitudenverteilung moderner Tanzmusik herangezogen, da es sich um eine Programmart mit einem erheblichen Anteil hoher Audiofrequenzen... handelt" (übersetzt: Edi).
Ich habe ja eher nicht vor, Tanzmusik zu senden.

Anmerkung: Ich habe ggf. eine steilflankige NF- Filter- Baugruppe zur Verfügung, damit ist ein "Eckmiller- Filter" realisierbar.
Wer firm in den Gesetzlichkeiten und juristischen Feinheiten ist, mag gern was dazu sagen.
Technische Tips: Gern- ich weise aber darauf hin, daß es mit Amateurfunk wenig gemeinsam hat.
Sonstiges: Wer was zur Antennenanlage (zu Anforderungen und Abnahme derer) sagen kann, auch da wären Hinweise hilfreich.