Copyright

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Gery
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Copyright

Beitrag von Gery »

Tja ich habe auch sehr viele Bücher, von 1924-heute. Wie sieht das mit dem Copyright aus? Dürfen einzelne Seiten abfotografiert und ins Forum gestellt werden? Dürfen Textpassagen übernommen werden? Das sind so meine primären Fragen.
edi
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Re: Copyright

Beitrag von edi »

Ich habe zu Recherchen -betreffs meiner alten Zeitschriften, die ich vor dem Zerfall retten, und hier einstellen möchte- Kontakt zu einem bekannten funktechnischen Verlag aufgenommen- Mail des Verlagsinhabers liegt vor.
Das Copyright liegt natürlich immer beim Urheber. Oft ist dieser überhaupt nicht mehr auffindbar, verstorben, und kein Rechtsnachfolger ermittelbar.
In diesem Falle sollte die Quellen- Nennung reichen.

Recherche sollte man bei größeren Projekten IMMER machen.

Quellen- Nennung bei Zeitschriften/ Büchern, Zitaten -auch von anderen Quellen, wie das WWW- grundsätzlich.
OHNE tun`s nur Leute, die mal Minister werden... :D

Ich habe mich auch in Richtung Patentrecht (betr. Einreichungen bei meinem alten Betrieb), und als Musiker (ich komponiere auch selbst) vor längerer Zeit kundig gemacht- es gibt ja manchmal Ähnlichkeiten, Weiterentwicklungen, Bearbeitungen, usw.
Ab einer gewissen "Schöpfungshöhe" erreicht man Schutzwürdigkeit der Veränderung/ Weiterentwicklung, usw. eines evtl. vorhandenen, geschützten Werkes.
Solche Sachen entscheiden aber oft Gerichte.

Erwähne ich, weil ich Schaltbilder bearbeite, Ausschnitte mache, und mit farbigen Absetzungen versehe, um Funktionen deutlich zu machen.

Amtliche Werke erreichen übrigens keine Schöpfungshöhe (z. B. amtliche Mitteilungen, Gesetze, Verordnungen), sie sind Alltag, und setzen sich nicht vom Alltäglichen ab.

Bedenklich, was ich gelegentlich sehe, dicken, eigenen Copyright- Vermerk auf eindeutig gescannten Dokumenten/ Dokumentteilen, für die man selbst Besitzrechte (Zeitschrift/ Buch gekauft) aber keine Urheberrechte hat !

Die Einstellung sehr alter Schaltpläne -der Röhrenära- wird von Herstellern, die noch existieren, m. W. geduldet, obwohl das Urheberrecht grundsätzlich gilt, bei neueren Schaltplänen gab es hingegen schon schweren Ärger- leider.
Bei Verlagen, die Geld mit dem Nachdrucken alter Dokumente verdienen, ist natürlich klar, da kann man nicht einfach scannen und einstellen, die haben evtl. die Rechtsnachfolge, also anfragen.

Nicht sehr alt waren die Dokumente, die einer uns gut bekannte Schaltplan- Quelle Ärger bereiteten, so daß diese offline ging.

Wikipedia (Urheberrecht), Gemeinfreiheit (Zitat aus letzterem):
Der Urheberrechtsschutz endet 70 Jahre (§ 64 UrhG) nach dem Tod des Urhebers (nicht etwa nach Erscheinen), abgekürzt p.m.a. (post mortem auctoris). Eine Ausnahme bilden anonyme und pseudonyme Werke, für die das Todesjahr des Autors nicht bekannt ist. Bei ihnen ist das Erscheinungsdatum, bei Nichtveröffentlichung das Entstehungsdatum maßgeblich.
Edi
Willi H 411
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Re: Copyright

Beitrag von Willi H 411 »

Gery hat geschrieben:Tja ich habe auch sehr viele Bücher, von 1924-heute. Wie sieht das mit dem Copyright aus? Dürfen einzelne Seiten abfotografiert und ins Forum gestellt werden? Dürfen Textpassagen übernommen werden? Das sind so meine primären Fragen.
Gute Frage - nächste Frage. :mrgreen:

Zu dem Punkt "Textpassagen":
Wenn du etwas aus einem Buch zitierst und die Quelle, mit Angabe des Verlages und des Autors, nennst, dürfte das ohne Frage erlaubt sein. Egal, ob das Buch nun ein oder 100 Jahre alt ist.

Wenn du komplette Seiten abfotografieren bzw. abscannen willst, um sie z.B. hier im Forum zu zeigen, so solltest du mit dem Verlag Kontakt aufnehmen. Das ist in jedem Fall der sicherste Weg.

Bei so alten Büchern, wo der Verlag u.U. gar nicht mehr existiert, kann das schwierig werden. Denn es könnte immer noch sein, daß die Rechte an einen anderen Verlag weitergegeben worden sind.

Bei mir war mal die Frage, ob ich Bilder aus dem Buch "Der große Photo-Porst-Photo-Helfer" abscannen und auf meiner Homepage oder der Fotocommunity zeigen darf. Ich hatte Photo-Porst angeschrieben, aber die wußten selber nicht, ob ich das nun dürfe. Das Buch ist von 1954. Soweit ich mich erinnern kann, teilte man mir mit, daß nach 70 Jahren solche Bücher für solche Zwecke dann frei wären. Wobei ich jetzt allerdings nicht mehr weiß, ob sich diese 70 Jahre darauf beziehen, wann das Buch zum letzten Male veröffentlicht worden ist oder ob sich das auf 70 Jahre nach dem Tod des Autors beläuft.

Da es heute in manchen Kreisen "in" ist, Abmahnungen zu erteilen, wäre ich da sehr vorsichtig. Du kannst aber doch mal einfach bei einem guten Verlag anfragen. Die werden dir da bestimmt weiterhelfen können.

VG Willi
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edi
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Re: Copyright

Beitrag von edi »

Wobei ich jetzt allerdings nicht mehr weiß, ob sich diese 70 Jahre darauf beziehen, wann das Buch zum letzten Male veröffentlicht worden ist oder ob sich das auf 70 Jahre nach dem Tod des Autors beläuft.
Steht doch im 2. Post, Wiki- Link mit Quellangabe:
Der Urheberrechtsschutz endet 70 Jahre (§ 64 UrhG) nach dem Tod des Urhebers (nicht etwa nach Erscheinen), abgekürzt p.m.a. (post mortem auctoris). Eine Ausnahme bilden anonyme und pseudonyme Werke, für die das Todesjahr des Autors nicht bekannt ist. Bei ihnen ist das Erscheinungsdatum, bei Nichtveröffentlichung das Entstehungsdatum maßgeblich
.

Edi
Willi H 411
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Re: Copyright

Beitrag von Willi H 411 »

edi hat geschrieben:
Wobei ich jetzt allerdings nicht mehr weiß, ob sich diese 70 Jahre darauf beziehen, wann das Buch zum letzten Male veröffentlicht worden ist oder ob sich das auf 70 Jahre nach dem Tod des Autors beläuft.
Steht doch im 2. Post, Wiki- Link mit Quellangabe:
Der Urheberrechtsschutz endet 70 Jahre (§ 64 UrhG) nach dem Tod des Urhebers (nicht etwa nach Erscheinen), abgekürzt p.m.a. (post mortem auctoris). Eine Ausnahme bilden anonyme und pseudonyme Werke, für die das Todesjahr des Autors nicht bekannt ist. Bei ihnen ist das Erscheinungsdatum, bei Nichtveröffentlichung das Entstehungsdatum maßgeblich
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Edi
Opps, hatte ich übersehen. :oops:

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